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Einnahmen als Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft

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    Einnahmen als Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Wo trage ich die Einnahmen von 300 € in der Einkommensteuererklärung ein? Und muss ich eine Anlage EÜR dafür einreichen?

    #2
    Meiner Meinung nach ist hier die Anlage S gefragt. Ich würde die einfach mal mit abgeben und dann warten, ob das Finanzamt auf eine EÜR besteht.

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