Einnahmen als Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft

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  • Dieter L
    Neuer Benutzer
    • 22.01.2021
    • 4

    #1

    Einnahmen als Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Wo trage ich die Einnahmen von 300 € in der Einkommensteuererklärung ein? Und muss ich eine Anlage EÜR dafür einreichen?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15383

    #2
    Meiner Meinung nach ist hier die Anlage S gefragt. Ich würde die einfach mal mit abgeben und dann warten, ob das Finanzamt auf eine EÜR besteht.

    Beiratsvergütung: Steuerfrei oder steuerpflichtig? 🔎 Verwalter aufgepasst – jetzt die wichtigsten Steuerregeln kennen

    Kommentar

    • matov46281
      Neuer Benutzer
      • Gestern
      • 1

      #3
      Bei einer Vergütung von 300 € als Verwaltungsbeirat habe ich die Einnahmen als sonstige Einkünfte erklärt; eine Anlage EÜR war dafür in meinem Fall nicht erforderlich.

      Kommentar

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