Fragen zur Steuererklärung bei Erhalt von Insolvenzgeld

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  • Bierchen
    Benutzer
    • 17.05.2011
    • 40

    #1

    Fragen zur Steuererklärung bei Erhalt von Insolvenzgeld

    Hallo zusammen,
    ich habe in den Monaten November / Dezember 2025 und im Januar 2026 Insolvenzgeld erhalten (mittels Abtretungserklärung).
    Ich habe demnach auch eine Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers für den Zeitraum 01.01.-31.10.2025 erhalten, eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum vom 01.11.-31.12.2025 und noch eine für den Zeitraum 01.01.-31.01.2026.
    In den Bescheinigungen , die den Insolvenz-Zeitraum betreffen sind lediglich Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung aufgeführt.
    Unter Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn steht ein "U".
    In einem Schreiben des Arbeitgebers wird darauf hingewiesen, das ein Nachweis über die Höhe des bezogenen Insolvenzgeldes im Februar 2027 von der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt wird. Dies zur Beschreibung des Ist-Zustandes, bevor ich mich um die Steuererklärung kümmern möchte.
    Kann mir vielleicht jemand bei der Beantwortung einiger Fragen helfen?
    1.) Das erhaltene Insolvenzgeld von November / Dezember 2025 kann ich also erst in der Steuererklärung für 2026 mit angeben (da ich diesen genauen Nachweis ja erst im Februar 2027 erhalte)?
    Wird der gesamte Betrag (also diese beiden Monate und der Januar 2026) dann für 2026 geltend gemacht bzw. angegeben?
    2.) Was ist mit den o.g. Beiträgen zur Renten-und Arbeitslosenversicherung? Gebe ich da die Beiträge für November und Dezember 2025 schon in der jetzigen Steuererklärung an?
    3.) Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe die Beiträge für meine Sozialversicherung überwiesen bekommen und habe dann die Beiträge komplett selber an meine Kasse überwiesen. Wird das in der Steuererklärung irgendwie angegeben und wenn ja, wie?
    4.) Da ich gelesen habe, das die Pendlerkosten trotz Insolvenz normal abgesetzt werden können (auch die Fahrten während der Insolvenzzeit), kann ich dann auch die Arbeitstage "normal" angeben?

    Sorry für die Fragen, aber ein wenig undurchsichtig ist diese Insolvenzzeit für mich schon, auch weil es sich über zwei Kalenderjahre erstreckt....

    Vielen Dank schonmal für die Anworten und die Mühe !

    Grüße,
    Thorsten
    Zuletzt geändert von Bierchen; Gestern, 10:35.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4271

    #2
    Ich würde erstmal per Bescheinigungsabruf schauen, wie die Datenlage ist.
    Die Daten aus der LStB für 25 kommen jedenfalls in die Steuererklärung für 25.

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