Steuerfreibetrag Rentner

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • bergenterich
    Neuer Benutzer
    • 28.04.2025
    • 6

    #1

    Steuerfreibetrag Rentner

    Guten Tag,
    es geht um die Einkommensteuer 2025.
    Meine Frau und ich sind Rentner seit 2004 bzw 2002. Also 50% zu versteuern.
    Der Freibetrag 2025 betrug für Verheirate 24192€, bei 50% Versteuerung macht das 48384€, trotzdem habe ich Steuern bezahlt bei einem zu versteuerndem Einkommen von 30000€. Hab ich da einen Denkfehler?
    Gruß Rainer
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4271

    #2
    Die 50% Steuerfreiheit gelten für den Betrag im Jahr der Festschreibung, hier seit der Reform der Rentenbesteuerung 2005. Alle regulären Rentenerhöhungen seitdem sind zu 100% steuerpflichtig.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45951

      #3
      Alle regulären Rentenerhöhungen seitdem sind zu 100% steuerpflichtig.
      So ist es ! Über die kumulierten Erhöhungen ab 2006 gibt der sog. Rentenanpassungsbetrag Auskunft.

      Falls in den Renten Kindererziehungszeiten enthalten sind, wurde der steuerfreie Rentenanteil 2014 und 2019 jeweils neu berechnet.,

      ansonsten bleibt der aber unverändert auf dem Stand des Jahres 2005. Dieses System führt bei Rentensteigerungen über der

      Anpassung des Grundfreibetrags dazu, dass immer mehr Rentner auch tatsächlich Einkommensteuer zahlen müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Hans53
        Erfahrener Benutzer
        • 28.10.2022
        • 687

        #4
        Hallo bergenterich ,

        Zum besseren Verständnis.

        Das siehst du ja sehr schön in deinem Steuerbescheid unter sonstige Einkünfte:

        Jahresbetrag der Rente.................xx.xxx
        darin enthaltener
        Anpassungsbetrag...........xx.xxx wächst jedes Jahr an durch Rentenanpassung!
        ab steuerfreier Teil
        der Rente.......................................xx.xxx . bleibt alle Jahre gleich gleich!

        Schau mal nach.

        Gruß - Hans

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45951

          #5
          Das siehst du ja sehr schön in deinem Steuerbescheid unter sonstige Einkünfte:
          In der Vorausberechnung von Mein ELSTER wird der steuerfreie Rentenanteil seit einigen Jahren nicht mehr betragsmäßig ausgewiesen.

          Ich habe das zwar damals kritisiert, es hat aber nichts bewirkt. In den Steuerbescheiden aus Bayern wird er nach wie vor angegeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Hans53
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2022
            • 687

            #6
            der steuerfreie Rentenanteil seit einigen Jahren nicht mehr betragsmäßig ausgewiesen.
            Ich finde das so auch gut, der bleibt zwar dauernd gleich, aber das merkt sich ja kein Mensch.
            Und so wie es ist trägt er schon zum Verständnis bei.

            Gruß - Hans

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45951

              #7
              Ich finde das so auch gut, der bleibt zwar dauernd gleich, aber das merkt sich ja kein Mensch.
              Ich habe die Änderung in der Vorausberechnung von Mein ELSTER nicht als positiv empfunden, ich weiß unsere steuerfreien Rentenanteile auswendig.

              Jetzt habe ich mir notgedrungen unsere Bruttojahresrenten im Jahr nach Rentenbeginn (maßgeblicher Jahresbetrag) gemerkt.

              ELSTER_Renten.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Hans53
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2022
                • 687

                #8
                Ich habe das zwar damals kritisiert, es hat aber nichts bewirkt.
                Ich hab mich da glaube ich, ein wenig zweideuetig ausgedrückt, ich meinte natürlich -
                ich gebe dir recht, mit steuerfreien Rentenanteil ist es schöner, verständlicher!

                Gruß - Hans

                Kommentar

                Lädt...