Liebes Forum,
mit meiner GbR habe ich zum ersten Mal im April ein Feststellungserklärung eingereicht. Bislang haben wir noch keinen Feststellungsbescheid erhalten. Ist es möglich trotzdem bereits unsere Einkommenssteuererklärung einzureichen? Es geht um sehr kleine Beträge (unter 500 Euro).
Vielen Dank
mit meiner GbR habe ich zum ersten Mal im April ein Feststellungserklärung eingereicht. Bislang haben wir noch keinen Feststellungsbescheid erhalten. Ist es möglich trotzdem bereits unsere Einkommenssteuererklärung einzureichen? Es geht um sehr kleine Beträge (unter 500 Euro).
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