Bemessungsgrundlage Versorgungsbezug

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  • Bäuerin 10
    Neuer Benutzer
    • 01.02.2023
    • 25

    #1

    Bemessungsgrundlage Versorgungsbezug

    Hallo zusammen,
    ich hab mal wieder eine FRage.
    Versorgungsbezüge vom ehemaligen Arbeitgeber
    Früher bekam ich mal ne Lohnsteurbescheinigung zum Eintrag in Anlage N .
    Jetzt bekomme ich nur mehr eine Leistungsmitteilung. Die Daten trage ich in Anlage R ein. Was ist den Anlage aVr .
    Auch hätte ich gerne ein Berechnungsbeispiel für diesen Versorgungsfreibetrag mit dieser Bemessungsgrundlage. Ich verstehe das einfach nicht !! Ich bin mit der Materie nicht so bewandert. LG
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Wo ist Dir der Begriff 'Anlage aVr' untergekommen?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45964

      #3
      Jetzt bekomme ich nur mehr eine Leistungsmitteilung. Die Daten trage ich in Anlage R ein.
      Ob das korrekt ist, da habe ich meine Zweifel. Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Bäuerin 10
        Neuer Benutzer
        • 01.02.2023
        • 25

        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wo ist Dir der Begriff 'Anlage aVr' untergekommen?
        ach, ich habe mich vertan !! das heißt Anlage R-AV / bAV .
        Ich mache Bescheinigungsabruf und da trägt es die Daten bei Anlage R ein.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45964

          #5
          Ich mache Bescheinigungsabruf und da trägt es die Daten bei Anlage R ein.
          Für Renten gibt es keinen Versorgungsfreibetrag. Was möchtest du also wissen ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15389

            #6
            Ok, in der Eingabehilfe von Mein Elster heißt es zur Anlage R-AV:

            Bei der Anlage R‑AV/bAV werden Leistungen und Renten aus der inländischen Altersversorgung und der inländischen betrieblichen Altersversorgung erklärt. Dazu gehören:
            • Altersvorsorge-/Riester-Vertrag
            • betriebliche Altersversorgung wie Pensionsfonds, Pensionskasse (auch VBL), Direktversicherung
            • Werbungskosten

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            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7877

              #7
              Schön. Und was hast Du jetzt genau bei Dir ?

              Warum gab es früher eine Lohnsteuerbescheinigung ? Tatsächlich erst in der Auszahlungsphase ?

              Welche Nummer ist in der Leistungsmitteilung ausgefüllt ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              • Hans53
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2022
                • 690

                #8
                Hallo Bäuerin 10 ,

                st es vielleicht eine landwirtschaftliche Versorgung?

                Gruß - Hans

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                • Beamtenschweiß
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.04.2014
                  • 3023

                  #9
                  Viele Arbeitgeber haben ihre Betriebsrenten inzwischen auf externe Pensionskassen übertragen, so dass es zu einem Wechsel in der Einkunftsart kam (von N auf R).
                  Hierbei ist auch der Versorgungsfreibetrag auf der Strecke geblieben.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45964

                    #10
                    Viele Arbeitgeber haben ihre Betriebsrenten inzwischen auf externe Pensionskassen übertragen,
                    Mag sein, aber ist dann nicht die Anlage R-AV / bAV zutreffend ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • Picard777
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.05.2006
                      • 7877

                      #11
                      Solange uns die Bäuerin 10 nicht genauer Angaben macht, werden wir das die Fragen nicht beantworten können.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      • Bäuerin 10
                        Neuer Benutzer
                        • 01.02.2023
                        • 25

                        #12
                        Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                        Hallo Bäuerin 10 ,

                        st es vielleicht eine landwirtschaftliche Versorgung?

                        Gruß - Hans
                        Hallo Hans,
                        nein ist es nicht. Es ist eine Direktzusage vom Arbeitgeber
                        lg Heidi

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                        • Bäuerin 10
                          Neuer Benutzer
                          • 01.02.2023
                          • 25

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Für Renten gibt es keinen Versorgungsfreibetrag. Was möchtest du also wissen ?
                          Hallo charlie,
                          doch es gibt einen Versorgungsfreibetrag und diesen zusätzlichen Betrag. Darum meine ich , es müßte in diese R-AV /baR eingetragen werden.
                          Es ist eine sog. Direktzusage vom Arbeitgeber. Der hat es nun vor einiger Zeit auf einen Pensionsfonds ausgelagert. Dieser schreibt in der Mitteilung, ich soll das bei Anlage R eintragen. Bescheinigungsabruf trägt es in Anlage R ein. Aber vielleicht ist es eh korrekt.
                          Danke wieder mal

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45964

                            #14
                            Dieser schreibt in der Mitteilung, ich soll das bei Anlage R eintragen.
                            Ist denn in der Leistungsmitteilung keine Nummer und auch kein Bezug auf §§ des Einkommensteuergesetzes angegeben ?

                            In welche Zeilen der Anlage R wird denn die Zahlung eingetragen ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • Bäuerin 10
                              Neuer Benutzer
                              • 01.02.2023
                              • 25

                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ist denn in der Leistungsmitteilung keine Nummer und auch kein Bezug auf §§ des Einkommensteuergesetzes angegeben ?

                              In welche Zeilen der Anlage R wird denn die Zahlung eingetragen ?
                              also
                              nr. 2 § 22 Nummer 5 Satz 1 in Verbindung mit Satz 11 EStG

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