Vorauszahlung auf einmal bezahlen und alle Qualen auf einmal hinter sich bringen

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  • platonva
    Benutzer
    • 11.02.2009
    • 34

    #1

    Vorauszahlung auf einmal bezahlen und alle Qualen auf einmal hinter sich bringen

    Hallo! Das Finanzamt will von mir nach der Steuererklärung nicht nur Steuer für das Jahr 2025, sondern auch Vorauszahlungen für das Jahr 2026 in zwei Raten. Meine Frage: Darf ich diese zwei Raten auf einmal überweisen, um alles schnellstens hinter mir zu bringen? Wird das Geld automatisch zugeordnet und man bekommt keine Probleme mehr seitens des Finanzamtes? Danke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45990

    #2
    Darf ich diese zwei Raten auf einmal überweisen, um alles schnellstens hinter mir zu bringen?
    Davon würde ich abraten ! Es besteht nämlich das Risiko, dass dir die Finanzkasse den noch nicht fälligen Teil zurücküberweist.

    Ich habe unserem Finanzamt vor vielen Jahren ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Da muss ich mich nur um eine ausreichende

    Kontodeckung bei Fälligkeit kümmern, der Rest läuft automatisch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • platonva
      Benutzer
      • 11.02.2009
      • 34

      #3
      Danke Charlie24

      Kommentar

      • Hans53
        Erfahrener Benutzer
        • 28.10.2022
        • 700

        #4
        Hallo platonva ,

        SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Da muss ich mich nur um eine ausreichende

        Kontodeckung bei Fälligkeit kümmern, der Rest läuft automatisch.
        Dazu würde ich auch raten, dann hast du auch keine Qualen mehr!
        Ich hab das auch seit vielen Jahren und nur die besten Erfahrungen damit gemacht.
        Denn da geht ja auch die Verantwortlichkeit für die Termintreue mit auf's Finanzamt über,
        wenn sie nicht einziehen - sind sie selber schuld. Und du kannst dich erfreulicheren Sachen zu wenden.

        Gruß - Hans

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45990

          #5
          Denn da geht ja auch die Verantwortlichkeit für die Termintreue mit auf's Finanzamt über,
          Unsere Finanzkasse zieht die Vorauszahlungen generell erst ein paar Tage nach Fälligkeit ein, nur das Kirchensteueramt (Bayern)

          bucht pünktlich ab. Zu früh muss man jedenfalls nicht bezahlen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Hilfsprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 04.11.2021
            • 521

            #6
            Ich bleibe bei der Sofortüberweisung.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45990

              #7
              Ich bleibe bei der Sofortüberweisung.
              Die Echtzeitüberweisung wird von meiner Hausbank erst seit gut 2 Jahren angeboten, wir leisten bei der Einkommensteuer aber

              bereits seit gut 10 Jahren Vorauszahlungen. Ich werde am Zahlungsverfahren nichts ändern, der Einzug macht mir keine Arbeit.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Hans53
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2022
                • 700

                #8
                SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
                Das kann natürlich jeder machen wie er will, aber das Lastschriftmandat bietet für mich nur Vorteile, darum bin ausgesprochen dafür.
                Und wie Charlie schon anmerkte, sie buchen auch noch später ab. Bei mir ist die Fälligkeit jedes Vierteljahr am 10., abgebucht wird jedesmal am 16.
                und ich brauche dabei gar nichts tun - ist doch schön, oder?

                Gruß - Hans

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45990

                  #9
                  Bei mir ist die Fälligkeit jedes Vierteljahr am 10., abgebucht wird jedesmal am 16.
                  Ob das außerhalb von Bayern auch so praktiziert wird, da wäre ich mir allerdings nicht sicher.

                  Vor dem 14. wird in Bayern nach meiner Erfahrung jedenfalls nicht abgebucht, Kirchensteuer mal ausgenommen.

                  Aber die Kirchen haben sowieso einen erheblichen Schwund, da verstehe ich das.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • mhanft
                    Erfahrener Benutzer
                    • 07.01.2006
                    • 1703

                    #10
                    Ich hab gerade mal spaßhalber eine Statistik aller meiner Finanzamtslastschriften seit 1997 gemacht; da kam (abgesehen von Einzellastschriften außer der Reihe) das hier heraus:

                    TAG;COUNT
                    [...]
                    11;1
                    12;95
                    13;92
                    14;95
                    15;80
                    16;18
                    17;2
                    [...]

                    Am 16. also eher selten (da waren wohl Wochenende und/oder Feiertage schuld). Aber oft eben auch schon am 12. (übrigens auch hier in Bayern).

                    Es scheint auch Unterschiede zwischen Finanzämtern, Steuerarten und Rechtsform zu geben. Aber wenn man sich auf "12.-16." einstellt, macht man wohl nix verkehrt.

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45990

                      #11
                      Am 16. also eher selten (da waren wohl Wochenende und/oder Feiertage schuld)
                      So ist es ! Allerdings bucht die für uns zuständige Finanzkasse Amberg die Einkommensteuervorauszahlungen tatsächlich nie vor dem 14. ab.

                      Spätester Abbuchungstermin in den letzten 5 Jahren war gelegentlich sogar der 17., der 16. betraf 2026 jetzt die ersten zwei Quartale, 2025

                      sogar die Quartale II bis IV. Ich vermute, dass die Termine von den Finanzkassen selbst festgelegt werden. Ich buche den für die Vorauszahlung

                      benötigten Betrag nicht vor dem 14. vom Tagesgeldkonto, auf das monatlich per Dauerauftrag zurückgestellt wird, auf mein Girokonto um.

                      Das konkrete Abbuchungsdatum wird im Online-Banking meiner Hausbank mindestens 1 Tag vorher unter erwartete Buchungen angezeigt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • Hans53
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.10.2022
                        • 700

                        #12
                        Zum Vergleich habe ich mal meine Abbuchungstermine herausgesucht.

                        Die Fälligkeit was stets der 10. des jeweiligen Monats

                        2021>>>14.03.2021>>16.06.2021>>16.09.2021>>16.12.202 1
                        2022>>>16.03.2022>>17.06.2022>>15.09.2022>>15.12.202 2
                        2023>>>16.03.2023>>15.06.2023>>14.09.2023>>14.12.202 3
                        2024>>>14.03.2024>>14.06 2024>>16.09.2024>>16.12.2024
                        2025>>>14.03.2025>>16.06.2025>>16.09.2025>>16.12.202 5
                        2026>>>16.03.2026>>16.06.2026>>

                        Hätte ich das selbst erledigen müssen, hätte ich stets am 09. überweisen müssen, um den rechtzeitigen Geldeingang zu gewähren.
                        Auch bei Nachzahlungen wurden immer sechs bis sieben Tage später abgebucht.
                        Ich finde hier liegen die Vorteile doch klar auf der Hand. Trotzdem - jeder wie er mag!


                        Gruß - Hans

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                          • 23.03.2023
                          • 325

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Die Echtzeitüberweisung wird von meiner Hausbank erst seit gut 2 Jahren angeboten, wir leisten bei der Einkommensteuer aber bereits seit gut 10 Jahren Vorauszahlungen. Ich werde am Zahlungsverfahren nichts ändern, der Einzug macht mir keine Arbeit.
                          Das Einzugsverfahren hat darüber hinaus den großen Vorteil, dass man im Falle eines Irrtums noch acht Wochen später eine Rücklastschrift veranlassen kann. Bei einer Überweisung dagegen ist man auf seinen guten Willen des Empfängers angewiesen.

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