Rechtsreferendar: Heimarbeitstage/Entfernungspauschale/Auswärtstätigkeiten

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  • Wallendael
    Neuer Benutzer
    • 25.07.2024
    • 7

    #1

    Rechtsreferendar: Heimarbeitstage/Entfernungspauschale/Auswärtstätigkeiten

    Hallo zusammen,

    ich bin Rechtsreferendar und habe eine Frage zu Heimarbeitstage/Entfernungspauschale:

    Ich habe mir für das Jahr 2025 für jeden Tag aufgeschrieben, ob ich als Referendar im Homeoffice, Arbeitsgemeinschaft in den Räumlichkeiten des Gerichts war oder in der entsprechenden Station.

    Das Gericht ist lediglich 1 km von mir entfernt und ich habe dort nie den ganzen Tag verbracht, sodass ich das als Heimarbeitstag/Entfernungspauschale angeben darf?

    Allerdings verstehe ich nicht, wie ich das bei ELSTER eintrage: Ich verstehe nicht, was ich bei Zeile 28, 58 und/oder 59 eintragen muss? Egal wie ich es eintrage, kommt m. E. sehr wenig zu erstattende Lohnsteuer heraus...

    Die einzelnen Stationsaufenthalte, habe ich ebenfalls festgehalten, diese werden aber unter den "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" mit der jeweiligen Angabe der Monate, Tage, Kilometer usw. zusammengefasst?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15414

    #2
    Welche Software verwendest Du denn? In Mein Elster ist die Eingabehilfe zum Arbeitszimmer und zur Entfernungspauschale eigentlich recht aussagekräftig. Was verstehst Du dort nicht?

    Kommst Du denn über den Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro? Wie viel Lohnsteuer hast Du bezahlt?

    Kommentar

    • Wallendael
      Neuer Benutzer
      • 25.07.2024
      • 7

      #3
      Ich verwende einfach Elster.

      Also folgendes:

      Ich habe ausgerechnet, dass es im Jahr 2025 insgesamt 251 Arbeitstage gab. Davon:

      41 Tage in einer Nebenbeschäftigung (ein Tag pro Woche), die ebenfalls in Steuerklasse I zu versteuern ist
      54 Tage Stationsarbeit Auswärtstätigkeit, bei denen die Pendlerpauschale sich lohnt
      21 Tage Stationsarbeit Auswärtstätigkeit bzw. Arbeitsgemeinschaft, die nicht am Gericht stattfanden, jedoch die Tagespauschale günstiger ist
      24 Tage krank bzw. Urlaub
      70 Tage Homeoffice
      41 Tage gerichtliche Arbeitsgemeinschaft, die am Gericht stattfand, jedoch die Tagespauschale günstiger ist

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15414

        #4
        einfachELSTER - Einkommensteuererklärung für alle, die Rente oder Pension erhalten

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