Sonstige Vorsorgeaufwendungen

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  • wurst
    Benutzer
    • 15.09.2020
    • 56

    #1

    Sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Hallo ich habe eine Frage zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für 2024 habe ich KFZ Haftpflicht , Unfallversicherungen, Privathaftpflicht eingetragen da meine Frau und ich den Höchstbetrag von 3800 Euro nicht erreicht haben. Für 2025 hat sich das aufgrund geänderter Arbeitssituationen geändert. Die 3800 Euro erreichen wir schon durch die Krankenversicherung und Pflegeversicherungen. Meine Frage ist erwartet das Finanzamt, dass ich trotzdem die Versicherungen wie KFZ Haftpflicht usw. eintrage? Oder kann ich mir das ersparen?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46043

    #2
    Meine Frage ist erwartet das Finanzamt, dass ich trotzdem die Versicherungen wie KFZ Haftpflicht usw. eintrage? Oder kann ich mir das ersparen?
    Letzteres ! Du siehst das doch bereits beim Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • wurst
      Benutzer
      • 15.09.2020
      • 56

      #3
      Ja ich habe das bei der Steuerberechnung in mein Elster gesehen. Mir ging es darum ob ich es trotzdem eintragen muss. Quasi aus vollständigkeits Gründen.

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4295

        #4
        Zitat von wurst Beitrag anzeigen
        Ja ich habe das bei der Steuerberechnung in mein Elster gesehen. Mir ging es darum ob ich es trotzdem eintragen muss. Quasi aus vollständigkeits Gründen.
        Nein, dem FA ist völlig egal, ob es eingetragen wird.

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        • wurst
          Benutzer
          • 15.09.2020
          • 56

          #5
          Alles klar Danke. Ich habe alles was sich nicht mehr ausgewirkt hat rausgenommen. Macht auch die Erklärung schlanker.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46043

            #6
            Ich habe alles was sich nicht mehr ausgewirkt hat rausgenommen.
            Wer als Arbeitnehmer den Bescheinigungsabruf nutzt, sollte den AN-Beitrag zur ALV auch dann stehen lassen, wenn er sich steuerlich nicht mehr auswirkt.

            Macht ja keine Arbeit !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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