Beträge belassen vom Vorjahr

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  • elsterer8
    Benutzer
    • 06.03.2009
    • 62

    #1

    Beträge belassen vom Vorjahr

    1. Erklärung ist fehlerfrei fertig, aber: Die Beträge "Kirchensteuer erstattet in 2025" und "Rente der Ehefrau in 2025" - die ist nur 4.000€ -
    habe ich vom Vorjahreseintrag belassen/Übernommen. Da ich fertig werden will, absenden will - was könnte Negatives passieren?

    2. Aus unerfindlichem Grund liegt mir der Bescheid von 2025 für ESt2024 nicht (mehr?) vor, wie kann ich den am Einfachsten erneut erhalten?
    Danke Euch!
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3034

    #2
    zu 1) benutzt du/ihr keinen Bescheinigungsabruf? Dann wäre die Rente auch mit dem aktuellen Wert drin.
    Wenn dem FA die veralteten Werte auffallen, werden diese entsprechend berichtigt.

    zu 2) FA anrufen und sich eine Kopie schicken lassen
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • elsterer8
      Benutzer
      • 06.03.2009
      • 62

      #3
      In den Vorjahren hatte ich den Bescheinigungsabruf benutzt,
      diesjahr waren die aktuellen Daten der Beamtengehälter und Daten der Kasse betr. Pflegeversicherung schon eingespielt (Habs überprüft),
      als ich nun erst am 17.7,26 mit der ESterlärung für 2025 anfing.

      So denke ich, dass die Renteneintragung auch schon aktualisiert mir eingespielt worden ist, bin aber nicht sicher.

      Kommentar

      • Gerald v. R.
        Erfahrener Benutzer
        • 04.07.2024
        • 271

        #4
        Zitat von elsterer8 Beitrag anzeigen

        So denke ich, dass die Renteneintragung auch schon aktualisiert mir eingespielt worden ist, bin aber nicht sicher.
        Hallo,

        sollten die Werte aus einer Datenübernahme stammen egal ob aus dem Vorjahr oder dem Bescheinigungsabruf so ist das Feld durch ein farbiges Ausrufezeichen markiert.

        Die Farbe gibt schin einen Hinweis woher es kommt (glaub Lila war der Bescheinigungsabruf), wenn du mit der Maus auf diese Markierung gehst wird es dir auch als Text erläutert.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46048

          #5
          So denke ich, dass die Renteneintragung auch schon aktualisiert mir eingespielt worden ist, bin aber nicht sicher.
          Werte aus Bescheinigungen sind doch mit dem farbig hinterlegten Buchstaben B markiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15412

            #6
            Wie die Beträge markiert sind hängt aber auch von der verwendeten Software ab.

            Kommentar

            • elsterer8
              Benutzer
              • 06.03.2009
              • 62

              #7
              Ich bestätige: Werte aus einer Datenübernahme aus dem Vorjahr oder als ob aus einem Bescheinigungsabruf, so ist das Feld farbig gefüllt und mit V oder B markiert.
              Aber, hat man mal draufgeklickt und speichern gedrückt, dann ist diese Markierung auch bei ungeändertem Wert verständlicherweise weg.
              DANKE euch allen!

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 46048

                #8
                .... dann ist diese Markierung auch bei ungeändertem Wert verständlicherweise weg.
                Man kann den Bescheinigungsabruf beliebig oft wiederholen, dann werden die Marker wieder gesetzt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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