Guten Tag,
ich habe 2025 zwei Rechnungen über insgesamt ca. 7.000 € netto gestellt und den Betrag im August 2025 erhalten. Irrtümlich wurde keine Umsatzsteuer berechnet. Tatsächlich sind 19 % Umsatzsteuer (ca. 1.300 €) zusätzlich geschuldet. Die Rechnungen werden jetzt korrigiert; die zusätzliche Umsatzsteuer habe ich bisher noch nicht erhalten.
Ich bin umsatzsteuerpflichtig und kein Kleinunternehmer. In meiner Umsatzsteuererklärung ist die Sollversteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) eingestellt.
Meine Frage betrifft die Einkommensteuererklärung 2025 bzw. Anlage EÜR:
Vielen Dank!
ich habe 2025 zwei Rechnungen über insgesamt ca. 7.000 € netto gestellt und den Betrag im August 2025 erhalten. Irrtümlich wurde keine Umsatzsteuer berechnet. Tatsächlich sind 19 % Umsatzsteuer (ca. 1.300 €) zusätzlich geschuldet. Die Rechnungen werden jetzt korrigiert; die zusätzliche Umsatzsteuer habe ich bisher noch nicht erhalten.
Ich bin umsatzsteuerpflichtig und kein Kleinunternehmer. In meiner Umsatzsteuererklärung ist die Sollversteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) eingestellt.
Meine Frage betrifft die Einkommensteuererklärung 2025 bzw. Anlage EÜR:
- Muss ich in der EÜR 2025 als Betriebseinnahme nur die tatsächlich erhaltenen ca. 7.000 € netto ansetzen?
- Darf bzw. muss die noch nicht vereinnahmte Umsatzsteuer von ca. 1.300 € in der EÜR 2025 berücksichtigt werden?
- Falls die Umsatzsteuer erst 2026 an mich gezahlt und anschließend an das Finanzamt abgeführt wird: In welchem Jahr wirkt sich die Umsatzsteuer in der EÜR als Einnahme bzw. Ausgabe aus?
- Welcher Betrag ist letztlich als Gewinn aus selbständiger Arbeit in der Anlage S für 2025 anzusetzen?
Vielen Dank!

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