Lohnsteuerbescheinigung während Insolvenzgeld-Bezug fehlerhaft?

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  • Klaus78
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    #1

    Lohnsteuerbescheinigung während Insolvenzgeld-Bezug fehlerhaft?

    Hallo zusammen,

    ich wollte heute endlich mal meine Steuererklärung per Elster machen und dabei kam eine horrende Nachzahlung heraus.
    Darauf hin habe ich mir alles nochmal genau angesehen und mir kommt ein Punkt komisch vor.

    Mein ehemaliger Arbeitgeber hat im Januar 2025 ein Insolvenzverfahren eingeleitet und das Verfahren wurde im März 2025 eröffnet.
    Ab April habe ich dann direkt bei einem neuen Arbeitgeber gearbeitet.
    Jetzt habe ich bei den Lohnsteuerbescheiden 2 Einträge. Einen für die Zeit bei meinem alten Arbeitgeber und einen für die Zeit bei meinem neuen Arbeitgeber.
    Die beiden Lohnsteuerbescheide sehen im Prinzip gleich aus. Laut dem von meinem alten Arbeitgeber habe ich von Januar bis März normal Gehalt bezogen. Da ist kein Vermerk, daß die Gehaltszahlung ausgesetzt wurde.
    Ich habe nämlich von meinem alten Arbeitgeber für diesen Zeitraum kein Geld mehr bekommen sondern für diesen Zeitraum Insolvenzgeld vom Arbeitsamt.

    Nun habe ich den Eindruck, daß ich jetzt beide Sachen versteuern soll.
    Ich weiß jetzt einfach nicht, wie ich das gerade biegen soll, oder ob das so richtig ist.

    In den Jahren vorher haben meine Frau und ich durch die Steuererklärung immer einen geringen Betrag ( 200-300 €) erstattet bekommen. Jetzt sollen wir auf einmal einen ordentlich 4-Stelligen Betrag nachzahlen.

    Hat jemand einen Tip für mich.

    Danke schonmal und viele Grüsse,
    Klaus
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15428

    #2
    Einen Lohnsteuerbescheid gibt's nicht. Was für eine Art von Bescheinigung hast Du denn vom Arbeitgeber oder vom Insolvenzverwalter erhalten für die Zeit von Januar bis März?

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    • Klaus78
      Neuer Benutzer
      • Gestern
      • 2

      #3
      Von meinem alten Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter habe ich nichts dazu bekommen - die sind beide nicht kooperativ.
      Was ich meine ist bei Elster online unter Anlagen N, Angaben zum Arbeitslohn. Da stehen 2 Beträge. Offensichtlich für die Zeit bis März beim alten Arbeitgeber Btuttoarbeitslohn Summe X, Lohnsteuer 0 - da stimmt meiner Meinung nach etwas nicht. Und dann ab April beim neuen Arbeitgeber Bruttoarbeitslohn Summe X, Lohnsteuer Summe Y - also vereitlich alles richtig.

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      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4312

        #4
        Unter Mein Benutzerkonto, Formulare und Leistungen, Bescheinigungen verwalten kannst du dir die Bescheinigungen einzeln angucken. Wenn in der lstb des alten Arbeitgebers ein Arbeitslohn steht, den du gar nicht bekommen hast, musst du dich leider mit dem alten Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter bzgl einer Korrektur der lstb bzw. dem Finanzamt, wenn erster nicht zucken, auseinander setzen müssen.

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        • Elster-Helfer
          Neuer Benutzer
          • 04.08.2026
          • 17

          #5
          Hallo zusammen, da es bereits ähnliche Themen hierzu gab, ich aber die Zusammensetzung der Beiträge nicht ganz nachvollziehen kann, habe ich ein eigenes Thema eröffnet. Kurz zur Situation: Ich war letztes Jahr von Januar bis August bei einem AG, der Insolvenz angemeldet hat. Die Vorfinanzierung lief von Mai bis Juli, also 3

          "...
          Nun habe ich mit dem FA gesprochen und sie haben die tatsächlichen Werte aus meinen Bezügemitteilungen entnommen, soweit auch alles korrekt und gut.
          ..."

          *****
          https://www.datev-community.de/t5/Pe.../td-p/465311#_

          Gar nicht so lustige Antwort vom 15.01.2025 um 13:30 Uhr:
          "Oje, gar nicht gut. Hab ich auch schon mal mitgemacht. Die Lohnsteuerbescheinigungen von 2024 musst du stornieren. Die neuen erstellen über ELSTER vom 01.01. - 30.11.2024 (bei mir über DATEV Lohn und Gehalt ging das nicht). Für die nächsten 3 Monate nichts machen, da erstellt das Arbeitsamt die Bescheinigung. Aber, warscheinlich muss ein neuer Mandant angelegt werden, während der Insolvenz. Ausserdem müssen die Jahresmeldungen korrigiert werden, wie die Lohnsteuerbescheinigungen. Bei DATEV kann man da Hilfe buchen, weil das ein sehr kompliziertes Verfahren ist.
          Viel Glück!"

          am 20.02.2025 um 10:33 Uhr als "Lösung" markierte Antwort lautete:
          "Es gab über Datev leider keine Lösung dafür. Also habe ich die Bescheinigungen manuell über Elster erstellt. Schade und aufwendig, aber wenn Datev hier keine Möglichkeit biete die einzige Variante."

          *****
          Bürokratie und Digitalisierung made in germany - eine unheilvolle Gemeinschaft .. der Bürokratie-Irrsinn ist softwaretechnisch anscheinend nicht mehr lösbar ...

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