Nachträgliche Korrektur der Einkommensteuer

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  • thomytiger1
    Neuer Benutzer
    • 19.08.2026
    • 6

    #1

    Nachträgliche Korrektur der Einkommensteuer

    Hallo,
    ich habe meine Einkommensteuer fristgerecht abgegeben. Leider ist mir im Nachgang aufgefallen, dass mir ein Fehler unterlaufen ist. Die Erklärung wurde korrigiert und nochmals, auch fristgerecht, abgeschickt. Jetzt kam zur ersten Erklärung der Bescheid und eine Auszahlung.

    Wird die zweite Erklärung noch bearbeitet und was hätte ich machen sollen/müssen? Die erste Erklärung hat sich ja nicht mehr löschen lassen.

    Viele Grüße aus Bayern
    Thomy
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4676

    #2
    Du solltest Kontakt mit dem FA aufnehmen und auf die zweite Erklärung hinweisen. So sollte es nicht laufen. Normalerweise wird die letzte bearbeitet.

    Kommentar

    • thomytiger1
      Neuer Benutzer
      • 19.08.2026
      • 6

      #3
      ....die erste Erklärung wurde innerhalb von 4 Wochen gamacht, normal müssten die doch dann auf meine letzte Erklärung automatisch stoßen? Ich hab versucht, gestern, mal da anzurufen. Bis zur Warteschleife hat es geklappt, nach knapp 15 Minuten war es mir dann etwas zu lange, vermutlich hab ich die Kaffeepause, oder/und die Urlaubszeit erwischt....

      Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

      Was ich vielleicht dazu sagen sollte, die zweite Erklärung ist für mich negativer, da ich hier weniger Rückzahlung bekomme. In der ersten Erklärung habe ich, versehentlich, eine Ausgabe doppelt eingetragen und den Fehler eben erst am zweiten Tag, nach dem Absenden, entdeckt.
      Zuletzt geändert von thomytiger1; 19.08.2026, 07:50.

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4676

        #4
        Vielleicht ist die erste Erklärung automatisch bearbeit worden, bevor die zweite dort war. Du musst schon darauf hinweisen, sonst wird der Bescheid bestandskräftig und du begehst, wenn man böswillig ist, Steuerhinterziehung,

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        • thomytiger1
          Neuer Benutzer
          • 19.08.2026
          • 6

          #5
          Ok, wie mache ich das am Besten? Per Elster? Und da wie, sorry, ich hab überhaupt keinen Peil, wie ich das dann richtig anstelle.
          Ich hab zwar in Elster den Einspruch gefunden, wenn das richtig ist, aber wie dann weiter. mit welchen Unterlagen, oder nur formlos schreiben?
          Fax gibt es keines mehr, eMail ist auch nicht angegeben....

          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4676

            #6
            Ansruf, Elster Sonstige Nachricht, E-Mail soweit möglich, Brief, persönlicher Besuch...

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 46117

              #7
              Die Sonstige Nachricht sollte bei dem geschilderten Sachverhalt schon passen.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • thomytiger1
                Neuer Benutzer
                • 19.08.2026
                • 6

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Sonstige Nachricht sollte bei dem geschilderten Sachverhalt schon passen.

                https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
                .....ich würde es dann so formulieren:

                Sehr geehrte Damen und Herren,

                ich bitte um Beachtung meiner nachträglich eingereichten, (??korrigierten??) Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025.

                Mit freundlichen Grüßen
                ....

                ***würde dies so passen?

                Und, kommt dies dann keinem Einspruch gleich? Denn da steht, diese Rubrik soll nicht für Einsprüche verwendet werden.
                Zuletzt geändert von thomytiger1; 19.08.2026, 11:05.

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                • Hilfsprofi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.11.2021
                  • 528

                  #9
                  Sinnvollerweise sollte das Übermittlungsdatum und das Transferticket dazugeschrieben werden.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 46117

                    #10
                    Denn da steht, diese Rubrik soll nicht für Einsprüche verwendet werden.
                    Bei einer Korrektur zu deinen Lasten macht ein Einspruch nicht wirklich Sinn. Das PDF mit den Ergänzenden Angaben zur Übermittlung

                    der korrigierten Erklärung würde ich als Anhang beifügen, damit das Finanzamt die Erklärung auch findet.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • thomytiger1
                      Neuer Benutzer
                      • 19.08.2026
                      • 6

                      #11
                      ....so nun hab ich die Zeilen und das letzte übermittelte Dokument hochgeladen. Hoffentlich hab ich nun meine Pflicht und Schuldigkeit, damit, getan....
                      Viele Grüße aus Bayern

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                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4314

                        #12
                        Was für Dokumente muss man denn da hochladen? Wäre "In Anlage X habe ich in Zeile Y (Kz ABC) habe ich die Ausgabe XYZ versehentlich doppelt angegeben" nicht sowohl für dich als auch den Bearbeiter einfacher und schneller gewesen?

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 46117

                          #13
                          Was für Dokumente muss man denn da hochladen?
                          Ich hatte ihm empfohlen, das PDF-File mit den ergänzenden Angaben zur Übermittlung der korrigierten Erklärung als Anhang zu einer sonstigen Nachricht

                          hochzuladen, damit das Finanzamt die korrigierte Erklärung findet und bearbeitet. Das hat ja aus welchen Gründen auch immer nicht geklappt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          • multi
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.01.2018
                            • 4314

                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            damit das Finanzamt die korrigierte Erklärung findet und bearbeitet.
                            Ich habe erhebliche Zweifel, dass in der Software nachdem eine Erklärung beantwortet wurde und der Bescheid erlassen wurde, einfach mal so eben eine andere Erklärung genommen werden kann, um daraus einen geänderten Bescheid zu machen.

                            Es dürfte auf mühsames Vergleichen der Erklärungen hinaus laufen, um den einen Unterschied zu finden.

                            Kommentar

                            • Trekker
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.03.2023
                              • 352

                              #15
                              Zitat von multi Beitrag anzeigen

                              Ich habe erhebliche Zweifel, dass in der Software nachdem eine Erklärung beantwortet wurde und der Bescheid erlassen wurde, einfach mal so eben eine andere Erklärung genommen werden kann, um daraus einen geänderten Bescheid zu machen.

                              Es dürfte auf mühsames Vergleichen der Erklärungen hinaus laufen, um den einen Unterschied zu finden.
                              Ist das bei einem Einspruch anders?

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