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Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

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    Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

    Hallo und allen hier im Forum ein gesundes neues Jahr!

    Folgender Sachverhalt:

    Eheschließung am 31.12.2010

    Bis dahin Steuerklasse 1

    Kann die Steuerklasse 1 rückwirkend geändert werden? Wenn ja, wie ist dabei vorzugehen?

    Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Freundliche Grüße

    Lisamarie

    #2
    AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

    Ein Wechsel der Steuerklasse rückwirkend ist nicht mehr möglich. Dies ist aber nicht schlimm, da Sie die Einkommensteuer für 2010 als Eheleute gemeinsam machen können (Zusammenveranlagung) und dadurch die Steuer günstig für Eheleute festgesetzt wird. Sie sollten aber zu Ihrem Finanzamt gehen und dort die Steuerklasse für das aktuelle Jahr ändern lassen.

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      #3
      AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

      Das Thema interessiert mich auch, ich habe nämlich auch erst im Dezember geheiratet. Heißt das, ich gebe für die Steuererklärung 2010 an, dass ich Steuerklasse I (in der Anlage N) bin?

      Danke schonmal!

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        #4
        AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

        ja, das was eben auch auf dem Ausdruck ihrer Lohnsteuerbescheinigung steht. die Steuerklasse selbst ist eher nur für den unterjährigen Steuerabzug wichtig (daher also fürs nächste Jahr zu ändern, wird imho aber auch haeufig von der Gemeinde selbst angepasst, nur ob man 4/4 oder 5/3, 3/5 haben will muss man halt schauen)
        Für die Steuererklärung selbst, ist das eher nebensächlich, denn dabei wird ja die tatsächliche Steuerlast berechnet und die richtet sich nicht nach der Steuerklasse. ;-)

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          #5
          AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

          Man gibt dann zusammen eine Erklärung ab und beantragt ggf. Zusammenveranlagung (kommt halt drauf an, was man will). Die Frage der Steuerklasse auf der Anlage N ist für die Höhe der Steuer/Erstattung unbeachtlich und wird rein von der Steuerbescheinigung übernommen.

          Ein Wechsel der Steuerklasse in 2011 ist nicht zwingend erforderlich. Wer als Ehepaar 4/4 haben will kann auch bei 1 bleiben. Kommt das gleiche beim Lohnsteuerabzug raus. Nur wenn man 3/5 machen will muss man was tun.

          Die Gemeinde macht hier aber nichts mehr, ab 1.1.2011 ist das beim Finanzamt für die Änderung zuständig. Der Eintrag erfolgt auf der Steuerkarte 2010 die auch in 2011 weiter gilt. Ab 2012 gibts dann die elektronische Lohnsteuer"karte" (eine Karte gibts aber nicht). Weitere Infos unter https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php

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            #6
            AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

            Vielen Dank für die Antworten, aber eines interessiert mich noch:

            Wie ist das wenn einer der beiden Ehepartner selbständig ist? Bisher hatte ja jeder seine eigene Steuernummer, welche der beiden wird für die Einkommensteuererklärung verwendet?

            Und wenn das Einkommensverhältnis bei dem selbstständigen Ehepartner so niedrig (Verhältnis 60/40) war, dass man bereits im Jahr 2010 mit 3/5 besser bedient gewesen wäre?

            Richtet sich das Finanzamt generell nach 4/4 oder nach der Steuerklasse, die man für 2011 wählt?

            Lisamarie

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              #7
              AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

              nochmal: das finanzamt interssiert sich bei der einkommensteuererklärung gar nicht für die steuerklassen. bei der einkommensteuererklärung wird ausgerechnet wieviel steuern sie fuer das jahr zu entrichten haben, je nach ihren insgesamt angefallenen einkuenften.

              davon wird lediglich bereits abgezogen was sie im laufenden jahr ueber ihren arbeitgeber an steuern abführen mussten. und dafür war die steuerklasse von interesse.

              also egal welche steurklasse sie haben oder wählen, die tatsaechliche steuerlast für das gesamte Jahr ist immer die gleiche, und wird am Jahresende in der Steuererklärung festgestellt.

              Der Unterschied liegt lediglich in der Frage, bekommen sie nach der Steuererklärung etwas wieder, weil sie im laufenden jahr bereits viel steuern gezahlt haben oder muessen sie etwas nachzahlen, weil sie im laufenden jahr vorab zu wenig gezahlt haben.
              quasi wie beim strom und den abschlägen dafür...

              somit wird auch klar, warum eine rückwirkende änderung keinen sinn macht, denn die unterjährigen steuerzahlungen sind ja schon längst erfolgt und werden in der steuererklärung verrechnet.

              wenn sie eine hohe rückerstattung erhalten, kann es sinn machen, das der auf steuerkarte arbeitende fuer die zukunft die 3 wählt, weil er dann weniger steuern im voraus bezahlt. am ende des jahres gibt es dann aber bei der nächsten erklärung auch weniger zurück, im schlimmsten fall eine nachzahlung und im darauffolgenden Jahr eine vorauszahlungsverpflichtung.

              wenn man sich nicht sicher ist, würde ich dazu raten es bei 4/4 zu belassen, was hilft einem vermeintlich unterjährig gespartes geld wenn man hinterher die dicke nachzahlung löhnen muss... aber das ist nur meine subjektive meinung.

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                #8
                AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

                Bezüglich der Steuernummer: wenn Sie erstmals eine Zusammenveranlagung beantragen bzw. beantragen können, erhalten Sie eine neue Steuernummer. Bei der Abgabe durch Elster geben Sie deshalb an, dass Sie noch keine Steuernummer haben, aber eine neue Steuernummer beantragen. Dann klappt es mit der Datenübermittlung. Um die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu beschleunigen empfiehlt es sich, dass Sie dem Ausdruck der komprimierten Steuererklärung ein Begleitschreiben beifügen, in dem Sie dem Finanzamt mitteilen, unter welcher Steuernummer und ggf. wo die Ehepartner bisher steuerlich geführt worden sind. Wenn Sie später vom Finanzamt den Steuerbescheid bezüglich der Zusammenveranlagung erhalten, können Sie darin die Steuernummer ersehen, die für Sie künftig massgebend ist, soweit Sie die Zusammenveranlagung beantragen.

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                  #9
                  AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

                  Zitat von Lisamarie Beitrag anzeigen
                  Wie ist das wenn einer der beiden Ehepartner selbständig ist? Bisher hatte ja jeder seine eigene Steuernummer, welche der beiden wird für die Einkommensteuererklärung verwendet?
                  Üblicherweise wird die Nr vom Ehemann dann für das Paar genutzt, es sei denn die Frau ist die Selbständige. Dann gilt die Nr der Frau weiter aber nur für die betrieblichen Angelegenheiten. Für die Einkommensteuer gibts ggf. eine neue Nummer. Abgabe sollte daher unter der Nummer des Mannes erfolgen. So lange das Amt für den Mann keine neue Nr mitteilt ist auch eine nach Übermittlung vergebene neue Nummer unproblematisch. Begleitschreiben wie vorgeschlagen ist daher eigentlich entbehrlich.

                  Zitat von Lisamarie Beitrag anzeigen
                  Und wenn das Einkommensverhältnis bei dem selbstständigen Ehepartner so niedrig (Verhältnis 60/40) war, dass man bereits im Jahr 2010 mit 3/5 besser bedient gewesen wäre?
                  Steuerklasse kann frei gewählt werden bringt unterm Strich aber nur ggf. bis zum Steuerbescheid etwas mehr oder weniger in der Tasche. Nach dem Antrag auf Zusammenveranlagung werden die bisher nur für den selbständigen festgesetzten Vorauszahlungen dann fürs Ehepaar festgesetzt. Dabei wird auch die Steuerklassenwahl einbezogen. Folge: Nimmt der Arbeitnehmerehegatte die 3 werden im Umkehrschluss höhere Vorauszahlungen festgesetzt.

                  Zitat von Lisamarie Beitrag anzeigen
                  Richtet sich das Finanzamt generell nach 4/4 oder nach der Steuerklasse, die man für 2011 wählt?
                  Wenn die Frage auf 2012 bezogen ist: Steuerklasse 2012 richtet sich zunächst nach der Wahl für 2011, es sei denn man beantragt einen Wechsel (einmal pro Jahr möglich).
                  Wenn die Frage auf die Gesamtsteuer bezogen ist: siehe vorherige Antworten. Steuerklassenwahl ist für die letztlich zu zahlende Gesamtsteuer unerheblich. Wirkt nur auf die Frage ob man noch was nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält. Insgesamt ändert sich durch Steuerklasse aber nur die monatliche Lohnsteuer bzw. quartalsweise Vorauszahlung.

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                    #10
                    AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

                    Das klingt alles sehr interessant. Aber wie sieht es aus wenn ich sagen wir mal Januar 2012 geheiratet habe und so doof sich das auch anhört, mir erst heute aufgefallen ist das ich meine Lohnsteuerklasse nicht geändert habe. Meine Frau ist Arbeitslos und ich arbeite

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                      #11
                      AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

                      Einkommensteuererklärung einreichen.

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                        #12
                        AW: Steuerklasse wegen Eheschließung am 31.12.10 rückwirkend ändern?

                        Siehe Beitrag Nr. 7 von Falzo.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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