Wann muss die einkommsteuererklärung vom Finanzamt bearbeitet sein

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  • Oskar2021
    Neuer Benutzer
    • 23.04.2024
    • 8

    #1

    Wann muss die einkommsteuererklärung vom Finanzamt bearbeitet sein

    Hallo zusammen, ich hab eine außergewöhnliche Frage, ich habe im Feb 2026 meine Einkommensteuererklärung über das WISO Programm ( wie jedes Jahr seit 2009) mit meinem elsterzertifikat an das Finanzamt geschickt. Mich wundert nur dass ich bis heute 27.08.2026 keine Antwort seitens des Finanzamts bekommen habe. Weiß einer aus der Runde wie lange sich die Behörde zeit lassen darf?
    für eine Info wär ich euch dankbar.
    grüße aus Leverkusen
  • HundKatzeMaus
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2022
    • 1382

    #2
    Ein Übertragungsprotokoll liegt dir vor? Das Finanzamt hat grundsätzlich keine feste gesetzliche Bearbeitungsfrist, innerhalb derer es dir den Einkommensteuerbescheid zuschicken muss. Aber wenn nach Abgabe einer Steuererklärung 6 Monate lang nichts passiert ist, kann man beim Finanzamt den Sachstand der Bearbeitung erfragen und um zeitnahe Bearbeitung der Steuererklärung bitten bzw. dir die Gründe für die Verzögerung mizuteilen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

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    • Oskar2021
      Neuer Benutzer
      • 23.04.2024
      • 8

      #3
      Vielen Dank für die Info. Ja ein Übertagungsprotokoll liegt mir vor. Ich hatte auch mal Anfang Juni telefonisch nachgefragt, ob alles vorliegt, eine sehr unfreundliche Mitarbeiterin bestätigte mir den Eingang, betonte aber auch das bisher noch nichts bearbeitet wurde. Ende Juli dann habe ich über das Programm meine Nachweise eingereicht mit der Anmerkung, das nun keine weiteren fragen aufkommen dürften und ich mit einer Bearbeitung zeitnah rechnen kann.

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      • Gerald v. R.
        Erfahrener Benutzer
        • 04.07.2024
        • 275

        #4
        Hallo,
        wurden die Nachweise vom Finanzamt angefragt? Wenn ja, lässt es drauf schlißen das sich ein Bearbeiter damit befasst und dann eben Ende Juli damit weitermachen konnte.

        Die technische Umsetzung und der Druck des Bescheides dauern auch nochmal. Also selbst wenn der Bearbeiter sagt: "Heute ist es fertig" Kommt der Bescheid erst ca 2 Wochen danach.

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        • HundKatzeMaus
          Erfahrener Benutzer
          • 31.08.2022
          • 1382

          #5
          Du brauchst keine Nachweise (Belege) mehr einreichen, außer du wirst ausdrücklich dazu vom Finanamt aufgefordert.

          Wenn du schon mal freundlich nachgefragt hast, würde ich schriftlich geltend machen, dass das Finanzamt bislang untätig geblieben ist. Der Begriff „Untätigkeitseinspruch“ wird häufig für ein solches Schreiben verwendet; rechtlich wichtig ist vor allem, dass du die Untätigkeit dokumentierst und eine Entscheidung verlangst. Wenn danach weiter nichts passiert, kann eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Finanzgericht in Betracht kommen. Nach § 46 FGO ist eine solche Klage grundsätzlich möglich, wenn über einen Antrag ohne ausreichenden Grund nicht innerhalb angemessener Frist entschieden wurde; häufig wird dabei eine 6-Monats-Frist genannt.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

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          • Oskar2021
            Neuer Benutzer
            • 23.04.2024
            • 8

            #6
            Die Nachweise wurden natürlich nicht vom Finanzamt angefordert, diese hatte ich mit diesem Schreiben übermittelt. Auch hier habe ich bisher keinerlei Antwort erhalten.

            ———————————————————————
            Sehr geehrte Damen und Herren,

            am 05.02.2026 habe ich meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 elektronisch über die WiSo-Steuersoftware an Ihr Haus übermittelt.

            Bei einer telefonischen Nachfrage Ende Mai 2026 wurde mir mitgeteilt, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, die Steuererklärung jedoch noch nicht bearbeitet wurde.

            Da seit der Übermittlung inzwischen mehr als vier Monate vergangen sind, bitte ich Sie höflich um eine kurze Mitteilung zum aktuellen Bearbeitungsstand und darum, wann ich voraussichtlich mit dem Erlass des Einkommensteuerbescheides rechnen kann.

            anbei finden Sie noch die Unterlagen (Nachweise) zur Einkommensteuererklärung 2025.

            Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.

            Mit freundlichen Grüßen

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4319

              #7
              Wurde das als Sonstige Nachricht oder als Belegnachreichung übermittelt?

              Kommentar

              • HundKatzeMaus
                Erfahrener Benutzer
                • 31.08.2022
                • 1382

                #8
                Das hast du doch sehr gut formuliert, nur die Angabe der Gründe für die Verzögerung fehlt. Also du kannst jetzt nochmals telefonisch (besser schriftlich) beim Leiter der Finanzbehörde nachfassen oder gleich eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht einreichen. Ich persönlich würde hier erst den Leiter der Finanzbehörde anschreiben und auch gleich eine angemessene Frist von 14 Tagen für die Beantwortung setzen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

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                • Trekker
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.03.2023
                  • 357

                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  Das hast du doch sehr gut formuliert, nur die Angabe der Gründe für die Verzögerung fehlt. Also du kannst jetzt nochmals telefonisch (besser schriftlich) beim Leiter der Finanzbehörde nachfassen oder gleich eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht einreichen. Ich persönlich würde hier erst den Leiter der Finanzbehörde anschreiben und auch gleich eine angemessene Frist von 14 Tagen für die Beantwortung setzen.
                  Das Halte ich jetzt für übertrieben. Damit verärgerst du die Bearbeiter, zumal eine Untätigkeitsklage erst nach sechs Monaten eingereicht werden kann .

                  Kommentar

                  • Oskar2021
                    Neuer Benutzer
                    • 23.04.2024
                    • 8

                    #10
                    Antwort für Multi: als Belegnachreichung

                    Kommentar

                    • Oskar2021
                      Neuer Benutzer
                      • 23.04.2024
                      • 8

                      #11
                      Ja, verärgern glaube ich auch, aber die 6 Monate sind bereits um.
                      ich denke ich warte noch bis nach den Sommerferien, dann werde ich in der zweiten Septemberwoche mal an den Finanzdirektor schreiben.
                      ich danke euch allen.
                      P.S. Ich halte euch auf dem Laufenden 👍

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                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4319

                        #12
                        Zitat von Oskar2021 Beitrag anzeigen
                        Antwort für Multi: als Belegnachreichung
                        Die werden erst angeguckt, wenn die Erklärung bearbeitet wird und der Bearbeiter überhaupt Belege sehen möchte. Zur Mitteilung von Anliegen oder Sachstandanfragen ungeeignet.

                        Das ist übrigens der einzige Aspekt, der mit Elster zu tun hat.

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                        • Oskar2021
                          Neuer Benutzer
                          • 23.04.2024
                          • 8

                          #13
                          Dann wundert es mich auch nicht, dass ich darauf bisher keine Antwort bekommen habe.
                          Danke dir

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