Privater Umzug in ein neues PLZ-Gebiet aber eigene Praxis bleibt im alten PLZ-Gebiet

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  • bonni
    Neuer Benutzer
    • 02.01.2011
    • 9

    #1

    Privater Umzug in ein neues PLZ-Gebiet aber eigene Praxis bleibt im alten PLZ-Gebiet

    Hallo,
    ich ziehe zum 1.Dezember von München nach Peissenberg - privat. ich habe eine Praxis, die in München bleibt.
    Wie, wo und wann muß ich meine Privatadresse ändern (wird wohl nur für die EST wichtig sein?)
    und wie handhabe ich dann für das Jahr 2026 meine EST-Erklärung, denn da ist ja dann ein Monat (Dezember) vom alten Jahr im neuen PLZ-Gebiet, aber Jan-Nov im alten ...
    Bitte könnt ihr mir da helfen, daß ich es richtig mache? Vielen lieben Dank! - Bonni
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3050

    #2
    Du gibst deine nächste Steuererklärung mit der neuen Adresse beim alten FA ab. Alles weitere klärt sich von selbst.

    Oder du teilst deinem bislang zuständigen FA den Umzug jetzt direkt mit, zusammen mit der Information, dass deine Praxis in München bleibt.
    Dann kann das FA München bereits im Vorfeld die Aktenabgabe des Einkommensteuersignals an das neue FA (Weilheim-Schongau?) durchführen. Für deine betrieblichen Steuern (Umsatzsteuer, Gewinnermittlung) bleibt München zuständig und zukünftig wirst du auch eine Feststellungserklärung dort einreichen müssen - zumindest ab 2027. Ob diese auch bereits für 26 erforderlich ist, solltest du direkt mit dem FA klären.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar

    • bonni
      Neuer Benutzer
      • 02.01.2011
      • 9

      #3
      okay vielen Dank. Was ist die Feststellungserklärung?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15441

        #4
        Zitat von bonni Beitrag anzeigen
        okay vielen Dank. Was ist die Feststellungserklärung?
        Damit kann dann Dein Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn ermitteln, um ihn ans Wohnsitzfinanzamt weiterzugeben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46165

          #5
          Was ist die Feststellungserklärung?
          Geregelt ist die Gesonderte Feststellung in § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Abgabenordnung (AO):




          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • timote
            Erfahrener Benutzer
            • 24.01.2023
            • 787

            #6
            "Hallo,
            Es gibt keinen EÜR-Bescheid nur einen Einkommensteuerbescheid Hast du da etwas falsch verstanden?
            Gruß FIGUL"
            Hallo ich habe eine Frage Ich bin noch recht jung und mache erst seit 1-2 Jahren meine Steuern selber. Ich habe vor ca 2 Jahren ein Verfahren im Gericht gehabt und habe die Kosten übernommen gekriegt. Anfang des Jahres wurde ich allerdings wieder vom Gericht kontaktiert und gefragt das ich einige Dinge vorlege um zu bestimmen


            Durch den alten, aber hilfreichen Beitrag aus 2020 von FIGUL, gefunden per Internet, habe ich verstanden, waum der durch eine EÜR ermittelte Überschuss bei abweichendem Betriebsstättenfinanzamt nochmals durch eine Feststellungserklärung mit nachfolgenden Bescheid nachzuweisen ist.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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