Unerklärliche Steuererstattung 2026

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  • ElNeu24
    Benutzer
    • 20.11.2024
    • 33

    #1

    Unerklärliche Steuererstattung 2026

    Servus Experten,

    ich habe meine Freistellungsaufträge im Oktober neu verteilt (Online) und kurz darauf folgende Gutbuchung erhalten:

    "Steuererstattung 2026 zu: Eingang Freistellungsauftr.
    KESt: 71,29 EUR KiSt: 2,82 EUR SolZ: 3,92 EUR
    Eingang am 01.01.2026 über 800,00 EUR"

    Hinweis: Der Freibetrag war bisher bei dieser Bank höher eingestellt.

    Jetzt frage ich mich, ob hier der Gesamtbetrag von 78,03 € ohne mein Wissen schon ans FA abgeführt worden war und jetzt erstattet wurde?
    Ich habe jedoch 2026 selbst nix ans FA gezahlt und kann auch in meinen Kontoauszügen 2026 keine Zahlungen ans FA feststellen.

    Kann sich das bitte jemand erklären?

    Gruß

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46207

    #2
    Was hat die Frage jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun ?

    Inländische Banken führen für Kapitalerträge, die über dem bei der Bank freigestellten Anteil am Sparerpauschbetrag (maximal 1.000 €) liegen,

    die Abgeltungssteuer anonym an die Finanzverwaltung ab. Unterjährige Korrekturen des Steuerabzugs zugunsten des Kunden sind nur bei einer

    Erhöhung eines Freistellungsauftrags denkbar. Bei meinen Banken könnte ich solche Korrekturen online nachvollziehen und sehe den Steuerabzug

    natürlich auch auf den Kontoauszügen oder aus den Wertpapierabrechnungen bei Verkäufen. Ich selbst zahle nichts an das Finanzamt und bekomme

    vom Finanzamt unterjährig auch nichts erstattet. Zwischen März und April 2027 erhalte ich von meinen Banken dann die Steuerbescheinigungen für

    das Jahr 2026. Auf deren Grundlage könnte ich die Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt erklären, was ich aber nicht mache, weil es nichts bringt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Hans53
      Erfahrener Benutzer
      • 28.10.2022
      • 728

      #3
      Hallo ElNeu24 ,

      Inländische Banken führen für Kapitalerträge, die über.....
      Die machen das aber zum Jahresende, bzw. dann im Januar, siehe Jahresbescheinigung. Keine Ahnung was das ist, vielleicht ne Aktienabrechnung?
      Frag' halt einfach mal bei deiner Bank nach, die müssen das doch wissen! Und die können es dir auch erklären, wir leider nicht.

      Gruß - Hans

      Kommentar

      • ElNeu24
        Benutzer
        • 20.11.2024
        • 33

        #4
        OK und danke,

        Charlie24
        - Sorry wenn OT.
        - Der Freibetrag war bisher bei dieser Bank höher eingestellt und wurde reduziert.
        - Dass evtl. unterjährig Kapitalerträge an das FA abgeführt werden (z.B. Quartalsweise bei der Zinsausschüttung) war mir nicht bekannt.

        Hans53
        - Ich war irritiert, weil auch eine IBAN bei der Gutschrift nicht angegeben wurde, so dass nicht klar ist wo das Geld her kam.

        Generell bleibe ich im Rahmen der Freibeträge, so dass ich Kapitalerträge nicht erklären muß.


        Gruß

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46207

          #5
          Generell bleibe ich im Rahmen der Freibeträge, so dass ich Kapitalerträge nicht erklären muß.
          Kapitalerträge bei Banken im Inland unterliegen dem Steuerabzug, die muss man auch dann nicht erklären, wenn sie über dem Sparerpauschbetrag liegen.

          Der Freibetrag war bisher bei dieser Bank höher eingestellt und wurde reduziert.
          Dann kann dir sowieso nur die Bank erklären, wie es zu der Erstattung gekommen ist. Der Kirchensteueranteil ist außerdem nicht plausibel.
          Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 10:51. Grund: Erster Satz präziser formuliert !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • timote
            Erfahrener Benutzer
            • 24.01.2023
            • 797

            #6
            #3 Hans53: sparkasse.de schreibt :
            " Wann die Abgeltungssteuer fällig wird
            Die Abgabe wird immer genau dann fällig, wenn Sie Kapitalzuflüsse wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren erhalten. Direkt bei Gutschrift führt die Bank oder Sparkasse die Steuer ab – sofern die Erträge Ihren Freibetrag übersteigen oder kein Freistellungsauftrag vorliegt.


            Bei meinem Tagesgeldkonto gibt es z.B. jedes Quartal Zinsen, für die im Falle fehlender Freistellung sofort Abschlagssteuer einbehalten wird.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar

            • reckoner
              Erfahrener Benutzer
              • 27.12.2009
              • 5931

              #7
              Hallo,

              das einzige was ich mir vorstellen kann (außer einem Fehler der Bank natürlich): Es war bisher kein Freistellungsauftrag erteilt (bzw. gebucht).
              Sowas kann z.B. vorkommen, wenn man bei dem Antrag die automatische Verlängerung nicht angekreuzt hat, oder als Enddatum den 31.12.2025 angegeben hat.

              Leicht erkennbar ist das an einer beliebigen Abrechnung von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen, Abrechnung von Kursgewinnen). In all diesen Fällen müssten Steuern einbehalten worden sein - überprüfe das einmal.

              Und kannst du mit dem Betrag 285,16 etwas anfangen? Ist das vielleicht die Summe der bisherigen Kapitalerträge in diesem Jahr?

              Das die Kirchensteuer ungleich 8% bzw. 9% ist deutet übrigens darauf hin, dass auch Quellensteuern angerechnet wurden. Hast du vielleicht Erträge aus den USA, Niederlande o.ä.?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar

              • Hans53
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2022
                • 728

                #8
                Bei meinem Tagesgeldkonto gibt es z.B. jedes Quartal Zinsen, für die.....
                Da sieht man mal wie unterschiedlich das gehandhabt wird. Bei meinen Banken, hier z.B. ING oder Renaultbank, wird der Zins monatlich intern
                gutgeschrieben (Zinseszinseffekt), aber erst zum Jahresende besteuert, siehe Jahressteuerbescheinigung!
                Daher ja auch mein gutgemeinter Ratschlag in '#3, sich das von der Bank erklären zu lassen.

                Gruß - Hans

                Kommentar

                • timote
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.01.2023
                  • 797

                  #9
                  Ich habe auch ein weiteres TG-Konto bei einer von dir genannten Bank. Dort heißt es bei den ABG in den "Vereinbarungen zum ...-Konto" allerdings:
                  4. Guthabenzins
                  Die Zinsen werden jährlich zum 31.12. taggenau berechnet und dem Extra-Konto gutgeschrieben, diese sind dem jährlichen Kontoauszug zu entnehmen.
                  Ich vermute mal, dass es da innerhalb eines Jahres keine Zinseszinsen gibt. Bei meinem erstgenannten TG-Konto gem. #6 werden hingegen zum Quartalsende die Zinsen gutgeschrieben und dann bei fehlender oder nur teilweiser Freistellung auch die Abgeltungssteuern belastet.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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