Nur scheinbare elektronische Bereitstellung des ESt-Bescheids?

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  • antabeer
    Neuer Benutzer
    • 12.08.2018
    • 8

    #1

    Nur scheinbare elektronische Bereitstellung des ESt-Bescheids?

    Die Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids für 2025 ist für mich im Ergebnis sehr merkwürdig verlaufen, und ich weiß nicht, ob ich an mir selbst oder an ELSTER zweifeln soll:

    Zu der am 31. Juli eingereichten ESt-Erklärung, zu der ich am 10. August noch einen Beleg nachgereicht habe, ist am 26. Oktober 2026 der ESt-Bescheid ergangen. Per E-Mail kamen zwei Benachrichtigungen:
    • um 1.43 Uhr "Zum elektronischen Abruf bereitgestelltes Dokument XXX/XXX/XXXXX EStB 2025 vom 26.10.2026" und
    • um 4.22 Uhr "Mein ELSTER: Benachrichtigung über neue Bescheiddaten".
    So weit, so gut - und so ähnlich wie im Vorjahr (nur daß damals die erste E-Mail statt "Dokument" konkret "Bescheid" im Betreff trug).

    Nach dem Login ifinde ich im Mein-ELSTER-Posteingang aber nur die Nachricht "Berechnung des Finanzamts zur Einkommensteuer 2025" vor (die bis letztes Jahr wohl "Bescheiddaten 202x zu Ihrer Einkommensteuer" hieß), hinter der sich die zwei Dokumente "Bescheiddaten" und "Vergleich Bescheiddaten/Erklärung" verbergen - nicht aber den eigentlichen Bescheid (in den Vorjahren einfach mit "Einkommensteuer 202x" betitelt).

    Um diese Merkwürdigkeit aufzuklären, habe ich in den Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe nachgesehen - und siehe da, die seit Jahren bestehende Einwilligung hatte den Status "widerrufen", was ich mir nicht erklären kann (Näheres kann man dazu nicht einblenden, und auch im Posteingang oder in den E-Mails finde ich hierzu keine Bestätigung).

    Ich habe deshalb vorsorglich eine neue Einwilligung erstellt (und Tage später von meiner Ehefrau akzeptieren lassen), die inzwischen auch auf "geprüft" steht. Dem Finanzamt habe ich über ELSTER geschrieben, man könne mir - falls noch nicht geschehen - den Bescheid gerne nach Wirksamwerden der neuen Einwilligung elektronisch bekanntgeben. Laut telefonischer Auskunft des Finanzamts ist der Bescheid aber elektronisch bekanntgegeben worden; man hat uns freundlicherweise eine Papierkopie zukommen lassen (ohne dafür Gebühren zu berechnen). So verfüge ich nun über eine Bescheidkopie, und da es keinen Grund für einen Einspruch gibt, kann ich die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.

    Da mir das Ganze aber immer noch sehr komisch vorkommt, erlaube ich mir die Frage in die Forumsrunde, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Ideen hat, wie ich den angeblich elektronisch bekanntgegebenen Bescheid noch finden kann. (Die Funktion "Haben Sie Nachrichten (z. B. Bescheide oder sonstige Dokumente) ungewollt gelöscht? Jetzt erneut abholen​" am Ende des Posteingangs habe ich schon erfolglos bemüht.)

    PS. Am liebsten wäre mir, ich hätte in geistiger Umnachtung den Bescheid gelöscht (wobei es da sicherlich eine Warnung "Wollen Sie wirklich ..."? gegeben hätte und Pflichtdokumente so wie beim Onlinebanking eigentlich nicht vor einer bestimmten Frist gelöscht werden können sollten). Da ich als Verwaltungsbeamter (außerhalb der Steuerfinanz) gerne auch Bescheide elektronisch per Bürgerportal bekanntgeben/zustellen will (weil wir ja so elektronisch wie möglich arbeiten sollen und wollen), wäre mir bei dem Gedanken sehr unwohl, daß ELSTER den Bescheid einfach "verschluckt" haben könnte.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46218

    #2
    Da mir das Ganze aber immer noch sehr komisch vorkommt, erlaube ich mir die Frage in die Forumsrunde, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Ideen hat, wie ich den angeblich elektronisch bekanntgegebenen Bescheid noch finden kann
    Zweimal nein ! Bei uns funktioniert die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids jetzt seit mehreren Jahren fehlerfrei und hat natürlich

    auch beim Bescheid für 2025 geklappt. Im Forum gibt es bisher auch keine Berichte zu deinem Problem mit der widerrufenen Einwilligung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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