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Anerkenung Doppelte Haushaltsführung 2011

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    Anerkenung Doppelte Haushaltsführung 2011

    Hallo zusammen,

    bin neu hier im Forum und grüße alle Mitglieder!

    Ich bin schon seit einigen Jahren mit meinem Lebenspartner in einer festen Beziehung und wir
    haben uns entschlossen, daß wir nun zusammen in seinen Wohnung ziehen. Mein Partner zahlt keine Miete, da er die Wohnung gekauft hat. Ich bestimme natürlich die Einrichtung ect. der Wohnung mit und habe dort meinen Lebensmittelpunkt und beteilige mich an den laufenden Kosten (jedoch eben keine Miete oder ähnliches)

    Mein neuer Arbeitsplatz liegt aber ca. 200 km von unserem Wohnort weg und somit
    bin ich gezwungen, mir eine zweite Wohnung zuzulegen, wo ich unter der Woche lebe.

    Kann mir jemand sagen, ob das grundsätzlich anerkannt wird oder an wen man sich wenden muss, um hier eine konkrete Aussage zu erhalten?

    Theoretisch müsste es doch möglich sein, dass man die monatliche Miete + NK am Zweitwohnsitz + Heimfahrten am WE von der Steuer absetzen kann?
    Kann man die Miete hier voll absetzen oder nur einen Prozentteil?

    Danke sehr!

    markligt

    #2
    AW: Anerkenung Doppelte Haushaltsführung 2011

    am besten das Finanzamt, den Lohnsteuerhilfe-Verein oder Steuerberater fragen.

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      #3
      AW: Anerkenung Doppelte Haushaltsführung 2011

      Danke! Gibt es hier seitens des Forum eine grobe Idee, ob das geht oder nicht.
      Ich suche nur Erfahrungswerte!

      Mit dem Finanzamt werde ich sowieso reden müssen.

      Was ist denn dieses Steuerinfo-Büro?
      Gibt es da Nummern? Kostenlose Beratung?

      Danke
      M.

      Kommentar


        #4
        AW: Anerkenung Doppelte Haushaltsführung 2011

        ob das geht oder nicht, ist vermutlich eine Frage wie gut oder schlecht man das dem Finanzamt gegenüber belegen kann.

        Lohnsteuerhilfe-Vereine gibt es eigentlich in jedem größeren Ort, hier kann man für einen meist erschwinglichen jährlichen Mitgliedsbeitrag steuerliche Hilfe zu genau solchen Problemen und mehr in Bezug auf die Einkommenssteuererklärung bekommen.

        Kommentar

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