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§ 7i - Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern

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    § 7i - Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern

    Hallo,

    kann mir jemand bei folgendem Problem helfen ?
    Wir beabsichtigen die Instandsetzung der Aussenfassade eines (bisher) als Einzeldenkmal geführten Hauses (komplett vermietet). Die Investitionssumme will ich natürlich über mehrere Jahre verteilen (nach § 7i). Nach Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und nach Eingang der "Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG)" wurde unser Haus aber als Einzeldenkmal gestrichen und steht jetzt "nur" noch unter "Ensembleschutz". In der Stadt München wird derzeit aber heftig diskutiert, ob dieser Ensembleschutz ebenfalls gestrichen wird.

    Dazu drei Fragen:

    - Ist Ensembleschutz steuerlich gleichzusetzen mit einem Einzeldenkmal (kann § 7i genutzt werden) ?

    - Falls der Ensembleschutz noch während der Arbeiten gelöscht wird, bekomme ich dann von der Denkmalschutzbehörde noch die Bescheinigung nach § 7i ?

    - Was passiert, wenn der Ensembleschutz z.B. erst in einem oder zwei Jahren gestrichen wird, erlischt dann gleichzeitig die Möglichkeit nach §7i die Investionskosten auf mehrere Jahre aufzuteilen oder gibt es eine Art "steuerlichen Bestandsschutz" ?

    Bin für jede Information dankbar !

    #2
    AW: § 7i - Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern

    Das ist hier das falsche Forum.

    Das ist Finanzamt hat sich nach der Bescheinigung der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde zu richten.

    Da muss man mal suchen, ob es auch dafür Foren gibt....

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