Hallo allerseits,
Mein Mann und ich leben seit 2009 getrennt, Scheidung derzeit nicht geplant. Für 2009 haben wir noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.
Da stets ich die Steuererklärungen angefertigt habe und mein Mann in diesen Dingen völlig ahnungslos ist, werde ich die nun getrennten Erklärungen auch für ihn mit bearbeiten.
1. Wie sieht es aus mit der Anlage Kind?
Unsere jüngste Tochter lebt noch bei mir. Sie hat 2009 die Schule beendet, bis Juni 2010 wurde Kindergeld gezahlt. Derzeit sieht es so aus, dass für die Monate 02-06/2010 zurückzuzahlen ist (Bescheid der Kindergeldstelle steht noch aus, wird aber sehr wahrscheinlich kommen). Kindergeldberechtigter war mein Mann.
Ist die Anlage Kind von beiden auszufüllen?
2. Wir haben ein gemeinsames Haus (Zweifamilienhaus, Anlage V, degressive Abschreibung). In diesem Haus leben die Tochter und ich, sämtliche Kosten trage ich allein. Die zweite Wohnung ist vermietet, die Miete wird von mir vereinnahmt. Muss auch mein Mann diese Anlage V abgeben, da Miteigentümer? Oder nur ich?
3. Mein Mann ist bereits seit 2009 arbeitslos, hat darüber hinaus Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. 2010 hat er zeitweise Arbeitslosengeld erhalten, zeitweise Übergangsgeld von der Rentenstelle (Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben). Seit November 2010 erhält er nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Steuern hat er demnach im gesamten Jahr 2010 nicht gezahlt. Muss er überhaupt eine Steuerklärung abgeben? Oder muss er gar wegen der Rentenzahlung mit einer Steuernachzahlung rechnen?
Gegenseitige Unterhaltsleistungen finden nicht statt.
4. Ich selbst bin Arbeitnehmer (Teilzeit) und habe 2010 kurz über 13.000 € verdient, demzufolge auch nach Steuerklasse I unter 500 € Steuern gezahlt. Lohnt sich trotzdem das komplette Programm aller denkbaren Absetzungen bei den Sonderausgaben?
Sorry, das sind nun ganz viele Sachen - will mir dennoch jemand helfen?
Vielen Dank im voraus!
Mein Mann und ich leben seit 2009 getrennt, Scheidung derzeit nicht geplant. Für 2009 haben wir noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben.
Da stets ich die Steuererklärungen angefertigt habe und mein Mann in diesen Dingen völlig ahnungslos ist, werde ich die nun getrennten Erklärungen auch für ihn mit bearbeiten.
1. Wie sieht es aus mit der Anlage Kind?
Unsere jüngste Tochter lebt noch bei mir. Sie hat 2009 die Schule beendet, bis Juni 2010 wurde Kindergeld gezahlt. Derzeit sieht es so aus, dass für die Monate 02-06/2010 zurückzuzahlen ist (Bescheid der Kindergeldstelle steht noch aus, wird aber sehr wahrscheinlich kommen). Kindergeldberechtigter war mein Mann.
Ist die Anlage Kind von beiden auszufüllen?
2. Wir haben ein gemeinsames Haus (Zweifamilienhaus, Anlage V, degressive Abschreibung). In diesem Haus leben die Tochter und ich, sämtliche Kosten trage ich allein. Die zweite Wohnung ist vermietet, die Miete wird von mir vereinnahmt. Muss auch mein Mann diese Anlage V abgeben, da Miteigentümer? Oder nur ich?
3. Mein Mann ist bereits seit 2009 arbeitslos, hat darüber hinaus Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. 2010 hat er zeitweise Arbeitslosengeld erhalten, zeitweise Übergangsgeld von der Rentenstelle (Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben). Seit November 2010 erhält er nur noch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Steuern hat er demnach im gesamten Jahr 2010 nicht gezahlt. Muss er überhaupt eine Steuerklärung abgeben? Oder muss er gar wegen der Rentenzahlung mit einer Steuernachzahlung rechnen?
Gegenseitige Unterhaltsleistungen finden nicht statt.
4. Ich selbst bin Arbeitnehmer (Teilzeit) und habe 2010 kurz über 13.000 € verdient, demzufolge auch nach Steuerklasse I unter 500 € Steuern gezahlt. Lohnt sich trotzdem das komplette Programm aller denkbaren Absetzungen bei den Sonderausgaben?
Sorry, das sind nun ganz viele Sachen - will mir dennoch jemand helfen?
Vielen Dank im voraus!
Kommentar