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Minijobber

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    Minijobber

    Seit dem 01.04.2010 kann man Minijobber in Privathaushalten steuerlich absetzen.
    Die Förderung beträgt 20% von max. 2550 €
    Wo bzw. in welche Zeile trage ich die Beträge ein ? bei haushaltsnahen Dienstleistungen ?
    Danke für eine Antwort mowie

    #2
    AW: Minijobber

    schonmal den text zu zeile 74 gelesen? ;-)

    Kommentar


      #3
      AW: Minijobber

      Danke
      Es ist alles OK. Zeile 74

      Kommentar

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