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Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen

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    Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen

    Sehr geehrte Admins,

    Sehr geehrte Diskussionsteilnehmer,

    habe gelesen, dass Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge erst ab dieses Jahr steuerlich absetzbar sind.

    In einem ähnlichen Beitrag zu diesem Thema las sich dieses aber anders nämlich, dass man für die aktuelle abzugebende Steuererklärung 2009 diese Beiträge schon geltend machen könnte.

    Oder habe ich da was falsch verstanden?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Mit freundlichen Grüssen

    Engelfrau64

    #2
    AW: Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen

    Da hast du wohl beim Lesen das Wort voll überlesen.

    Richtig ist also, ab 2010 sind Krankenkassenbeiträge voll steuerlich absetzbar. Vorher halt nur beschränkt.

    Kommentar


      #3
      AW: Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen

      Hallo,
      wie so oft im Steuerrecht ist die Wahrheit sehr viel komplizierter!
      Auf der Seite http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm findet sich eine m.E. gut lesbare Darstellung zu dieser Problematik.
      Interessante Stichworte fand ich hier:
      - Basis-Krankenversicherungsbescheinigung,
      - Nicht-Absetzbarkeit von Beiträgen zu Unfall-, Kfz-Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung,
      - Günstigerprüfung bis 2019 (!).
      Also, - ich möchte ElsterFormular 2010/2011 bis 2019/2020 NICHT programmieren müssen
      Eine einfache Rechnung ergibt, dass
      Arbeitnehmer mit Kindern ab ca. 1785EUR sozialversicherungsrechtlichem Bruttomonatsverdienst,
      kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres schon ab ca. 1735EUR sozialversicherungsrechtlichem Bruttomonatsverdienst davon profitieren könnten.
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen

        Also, - ich möchte ElsterFormular 2010/2011 bis 2019/2020 NICHT programmieren müssen

        ich auch nicht! Und beschweren über die ständigen Updates möchte ich mich mich auch nicht.

        Gruss
        Stiller
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen

          Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
          Also, - ich möchte ElsterFormular 2010/2011 bis 2019/2020 NICHT programmieren müssen
          Naja, die Günstigerprüfung bis 2019 zwischen alter und neuer Rechtslage gibt es ja schon seit 2005. An der Rechnung nach neuer Rechtslage hat sich eher wenig geändert, KV/PV, ALV, weitere Risikoversicherungen und alte KLV werden weiterhin berücksichtigt, bis 1900 Euro (bei Arbeitnehmern). Nur dass zusätzlich noch geprüft wird, ob der Eigenanteil KV/PV (bzgl. einer Basisversorgung) höher ist, und dann stattdessen dieser Betrag berücksichtigt wird.

          Macht ein paar neue Formularfelder, ein paar neue Bescheinigungen.

          Was kaum jemand mitbekommen hat, ist die elektronische Übermittlung der KV/PV-Beiträge durch den Versicherer als Grundbedingung für die Absetzbarkeit. Die Bascheinigung über den Basisanteil meiner privaten Krankenversicherung hat vier voll beschriebene Seiten, neben einer simplen Zeile, dass der Anteil X meiner Versicherung auf die Basisversorgung entfält, ellenlange Ausführungen zu Datenübermittlung, Datenschutz, und warum das alles zu meinem Vorteil wäre.

          Noch ein paar Daten über mich, die zentral gesammelt werden. Und das Ganze wird mir noch als Bürokratieabbau verkauft.

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            #6
            AW: Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen

            Sehr geehrte Diskussionsteilnehmer,

            vielen herzlichen Dank für Eure Antworten.

            Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und Steuerklasse 1.

            Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht gesondert aufgeführt, sondern unter Punkt 25 als "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag" (Rentenbeitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils unter Punkt 22 und 23) aufgeführt.

            Sehe ich das richtig so?
            Zur letzten Antwort hätte ich da das Stichwort: "ELENA" zu nennen.

            Vielen Dank auch für Euren (zum Teil schwarzen) Humor.
            Aber als Steuerzahler bleibt einem nichts anderes übrig.

            Mit freundlichen Grüssen, Engelfrau64

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