Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Selbstständige Tätigkeit bei Arbeitslosengeldbezug

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Selbstständige Tätigkeit bei Arbeitslosengeldbezug

    Guten Tag,

    ich wüsste gerne, wo und wie ich bei der Steuererklärung Folgendes angeben kann: In diesem Jahr bezog ich bis Anfang Mai ARLG 1, danach fünf Monate ARLG 2, bis ich dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fand. Während all der Monate übte ich in Absprache mit dem Arbeitsamt eine geringfügige, mehrwertsteuerfreie Beschäftigung selbstständig von zuhause aus. Während ARLG 1-Bezug wurde von diesem Geld nichts abgezogen, während des ARLG2-Bezugs lag ich etwas über der möglichen Zuverdiengrenze, so dass ca. 30 Euro automatisch vom ARLG2 abgezogen wurden.

    Ich danke für jeden Tipp.
    Viele Grüße bsffm

    #2
    AW: Selbstständige Tätigkeit bei Arbeitslosengeldbezug

    [QUOTE=bsffm;117690] .... übte ich in Absprache mit dem Arbeitsamt eine geringfügige, mehrwertsteuerfreie Beschäftigung selbstständig .. aus.

    Da es offensichtlich nicht um eine Geringverdienertätigkeit geht, muss der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit steuerlich erfasst werden. Anlage G (vermutlich gewerblich) mit Ermittlung per EÜR oder vereinfachte Berechnung. Falls nicht gewerblich, dann Anlage S für Selbständige - ist aber unterhalb der Gewerbesteuerpflichtgrenze gleich.

    Mehrwertsteuerfrei heisst nicht steuerfrei!
    Unschädlicher Zuverdienst bei ALG heisst nicht steuerfrei!

    das sind verschiedene Welten ok?

    Kommentar


      #3
      AW: Selbstständige Tätigkeit bei Arbeitslosengeldbezug

      Ok, vielen Dank für die Info. Was das mehrwertsteuerfrei bedeutet, war mir in der Tat nicht klar, ebenso war das Wort "geringefügig" frei gewählt, wahrscheinlich gibt es hierfür eine genaue Def. Es handelte sich um 150 Euro/Monat. Bei Arlg1 kann man genau diese Summe dazu verdienen, ohne dass das restliche Geld gekürzt wird, bei Arlg2 sind es nur noch 100, folglich lag ich 50 drüber. S wird dann die richtige Anlage sein. Dankeschön!

      Kommentar


        #4
        AW: Selbstständige Tätigkeit bei Arbeitslosengeldbezug

        OT

        Welche SELBSTSTÄNDIGE Tätigkeit brachte denn ein REGELMÄßIGES Einkommen von 150 EUR?
        War das nicht Heimarbeit??
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: Selbstständige Tätigkeit bei Arbeitslosengeldbezug

          Eine von zuhause ausgeübte Programmierungs-Überprüfung einer Software im Entwicklungsstadtium

          Kommentar


            #6
            AW: Selbstständige Tätigkeit bei Arbeitslosengeldbezug

            @alexxssa
            Вы тролль
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

            Kommentar

            Lädt...
            X