Hallo,
folgende Problematik:
Mein Mann und ich haben uns 04/09 getrennt. Haben zwei Kinder die bei mir leben. Habe für 2008 unsere Steuererklärung gemacht. Wir haben beide Steuerklasse IV. Es gab eine Rückzahlung auf mein Konto. Diese habe ich komplett einbehalten da er mir Unterhalt schuldig ist. In den letzten Jahren haben wir uns die Rückzahlung immer geteilt, hatten auch immer getrennte Konten. Es läuft auch noch ein Einspruch wegen nicht berechneter Sachen.
1. Frage
Kann er nachträglich einen Aufteilungsbescheid für 2008 vom FA anfordern?
Er verlangt jetzt die komplette Kirchensteuer Nachzahlung da er sie auch alleine bezahlt hat usw.
2. Frage
Kann er dem FA mitteilen das die voraussichtliche Nachzahlung vom Einspruch auf sein Konto geht ohne mein Einverständnis?
Jetzt geht es so los das er für 2009 keine gemeinsame Erklärung mehr machen möchte.
Wenn ich meine Erklärung für 2009 alleine mache wird mir dann Steuerklasse 2 ab April rückwirkend angerechnet?
Was wäre für mich günstiger? Gemeinsame Erklärung mit Aufteilungsbescheid oder alleine machen?
Warum erhält er einen Kinderfreibetrag wenn die Kinder bei mir leben?
Schlimm genug das er das halbe Kindergeld einbehält und den Unterhalt anrechnen kann aber sich nicht um die Kinder kümmert.
Auf was muß ich achten bei der Erklärung für 2009?
Gibt es für alleinerziehende irgendwas besonderes?
Fragen über Fragen...
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
LG
M.
folgende Problematik:
Mein Mann und ich haben uns 04/09 getrennt. Haben zwei Kinder die bei mir leben. Habe für 2008 unsere Steuererklärung gemacht. Wir haben beide Steuerklasse IV. Es gab eine Rückzahlung auf mein Konto. Diese habe ich komplett einbehalten da er mir Unterhalt schuldig ist. In den letzten Jahren haben wir uns die Rückzahlung immer geteilt, hatten auch immer getrennte Konten. Es läuft auch noch ein Einspruch wegen nicht berechneter Sachen.
1. Frage
Kann er nachträglich einen Aufteilungsbescheid für 2008 vom FA anfordern?
Er verlangt jetzt die komplette Kirchensteuer Nachzahlung da er sie auch alleine bezahlt hat usw.
2. Frage
Kann er dem FA mitteilen das die voraussichtliche Nachzahlung vom Einspruch auf sein Konto geht ohne mein Einverständnis?
Jetzt geht es so los das er für 2009 keine gemeinsame Erklärung mehr machen möchte.
Wenn ich meine Erklärung für 2009 alleine mache wird mir dann Steuerklasse 2 ab April rückwirkend angerechnet?
Was wäre für mich günstiger? Gemeinsame Erklärung mit Aufteilungsbescheid oder alleine machen?
Warum erhält er einen Kinderfreibetrag wenn die Kinder bei mir leben?
Schlimm genug das er das halbe Kindergeld einbehält und den Unterhalt anrechnen kann aber sich nicht um die Kinder kümmert.
Auf was muß ich achten bei der Erklärung für 2009?
Gibt es für alleinerziehende irgendwas besonderes?
Fragen über Fragen...
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
LG
M.
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