Hallo liebe AnwenderInnen,
ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale und der Absetzbarkeit bei der Steuer.
Mein Wohnort und mein Arbeitsplatz liegen einige 100km entfernt voneinander und
da ich in einer festen Partnerschaft lebe, möchte ich meinen Wohnort bzw Partner nicht verlassen.
Laut folgender Seite gibt es bei einem Arbeitsnehmer mit 5-Tagewoche
eine maximale Obergrenze von 4.500 EURO pro Jahr (falls kein eigener PKW) und eine unbegrenzte Absetzbarkeit (bei Verwendung eines PKW- Nachweis erforderlich).
http://imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html
Gilt diese Pendlerpauschale für jeden Arbeitnehmer in Deutschland oder
nur solche Arbeitnehmer, welche doppelte Haushaltsführung nutzen und somit zwei Haushalte führen?
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anreise zur Arbeit mit dem PKW und
Überschreitung der 4500 Euro Grenze. Was genau wird als Nachweis verlangt bzw
akzeptiert?
Danke für den Austausch und die Hilfe
Grüße
M.
ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale und der Absetzbarkeit bei der Steuer.
Mein Wohnort und mein Arbeitsplatz liegen einige 100km entfernt voneinander und
da ich in einer festen Partnerschaft lebe, möchte ich meinen Wohnort bzw Partner nicht verlassen.
Laut folgender Seite gibt es bei einem Arbeitsnehmer mit 5-Tagewoche
eine maximale Obergrenze von 4.500 EURO pro Jahr (falls kein eigener PKW) und eine unbegrenzte Absetzbarkeit (bei Verwendung eines PKW- Nachweis erforderlich).
http://imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html
Gilt diese Pendlerpauschale für jeden Arbeitnehmer in Deutschland oder
nur solche Arbeitnehmer, welche doppelte Haushaltsführung nutzen und somit zwei Haushalte führen?
Hat hier jemand Erfahrungen mit der Anreise zur Arbeit mit dem PKW und
Überschreitung der 4500 Euro Grenze. Was genau wird als Nachweis verlangt bzw
akzeptiert?
Danke für den Austausch und die Hilfe
Grüße
M.
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