Die Nebenkostenabrechnung erfolgt bei mir in einen Abrechnungszeitraum von Mai 2009-April 2010.
Kann ich die noch nicht geltend gemachten Nebenkosten 2009 in die Steuererklärung 2010 einbeziehen und den Zeitraum Mai 2010-Dezember 2010 in der Steuererklärung 2011 geltend machen?
Früher wird mir keine Nebenkostenabrechnung zugesandt.
Inhaltlich möchte ich wissen, ob ich die Grundkosten der Heizkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kann. Hierzu zählen u.a. Heizungsbetriebskosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Brennerwartung, Verbrauchserfassung. Zum Brennstoff zählen z.B. die Anlieferung des Brennstoffs.
Wie steht es mit der Verbrauchserfassung der Kaltwasserkosten?
Vielen Dank für eine Hilfestellung!
Kann ich die noch nicht geltend gemachten Nebenkosten 2009 in die Steuererklärung 2010 einbeziehen und den Zeitraum Mai 2010-Dezember 2010 in der Steuererklärung 2011 geltend machen?
Früher wird mir keine Nebenkostenabrechnung zugesandt.
Inhaltlich möchte ich wissen, ob ich die Grundkosten der Heizkosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kann. Hierzu zählen u.a. Heizungsbetriebskosten wie Wartung, Schornsteinfeger, Brennerwartung, Verbrauchserfassung. Zum Brennstoff zählen z.B. die Anlieferung des Brennstoffs.
Wie steht es mit der Verbrauchserfassung der Kaltwasserkosten?
Vielen Dank für eine Hilfestellung!
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