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Leistungskomponente für 2009

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    Leistungskomponente für 2009

    In 2010 erhielt ich, nachdem ich bei dem Arbeitgeber noch in 2009 ausgeschieden bin, eine Leistungskomponente nachgezahlt (geringer Betrag). Darüber erhielt ich für 2010 eine elektronische Lohnbescheinigung für die "Dauer der Beschäftigung vom 02.01.-02.01.2010" mit Steuerklasse 4. Ist das so korrekt? Denn zu diesem Zeitpunkt war ich bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.

    Eingetragen habe ich diesen Betrag in der Einkommenssteuererklärung unter "weitere Lohnsteuerkarten". Natürlich meckerte mein Programm, denn eine Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge wurden von diesem Betrag nicht abgeführt, steht zumindest nichts auf der Bescheinigung.

    Sollte ich vielleicht den Betrag zu dem anderen Einkommen hinzuaddieren?
    Zuletzt geändert von dino60; 25.01.2011, 11:49.

    #2
    AW: Leistungskomponente für 2009

    Ich würde das in der Anlage N als Lohnsteuerkarte VI erfassen.

    Bedeutsam ist, dass man alle tatsächlich erhaltenen Zahlungen aufführt. Ob die vom Arbeitgeber (richtig oder fälschlicherweise) unter IV oder VI behandelt worden sind, ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung egal.

    Kommentar


      #3
      AW: Leistungskomponente für 2009

      Danke Aron, zwischenzeitlich habe ich aber die richtige Antwort erhalten.
      Dieser Betrag des anderen elektronischen Lohnsteuernachweises behandelt man wie beim Minijob - also zu dem Betrag des ersten Lohnsteuernachweises hinzuaddieren.

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