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Kindergartenbeitrag an die Stadt

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    Kindergartenbeitrag an die Stadt

    Hallo,

    dies ist mein erster Beitrag.

    Habe folgende Frage:

    Kann man neben den Kosten, welche für die Kinderbetreuung an den Kindergarten gezahlt werden auch die Kindergartenbeiträge an die Stadt bei der Steuererklärung angeben und absetzen. Wenn ja: Bekomme ich dafür eine Bescheinigung von der Stadt über die Höhe der Kosten oder ist der Betrag Anhand der Einkommen für das Finanzamt nachvollziehbar.

    Wir sind beide Vollzeit berufstätig.

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Kindergartenbeitrag an die Stadt

    Offenbar muss man bei Ihnen f.d. Betreuung an Kindergarten UND Stadt zahlen, dann sind beide Zahlungen einzubeziehen. Die Regelung lautet:
    Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 14.LJ. sind zu 2/3 bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro abzugsfähig. Da beide Arbeitnehmer sind, erfolgt der Abzug nach § 9c EStG unabhängig von den Werbungskosten.
    Daneben gibt es weitere Regelungen. Diese Regelungen sieht man in der Hilfeleiste, die entsprechend der angeklickten Eingabezeilen angezeigt wird.
    Unter elster.de erscheint auf der Seite für Arbeitnehmer die Erläuterung zu
    Belegvorlage nur auf Anforderung bei Einkommensteuererklärung
    Wollen Sie Verzögerungen vermeiden, reichen Sie den Beleg ein, weil es sich ja um höhere Beträge handelt, das Finanzamt k a n n den Beleg verlangen (muss aber nicht).

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergartenbeitrag an die Stadt

      Vielen Dank für die Antwort.

      Ja, wir müssen in unserer "super tollen" Stadt Duisburg neben dem Beitrag an die Kita auch noch Beiträge an die Stadt zahlen. Der Anteil an die Stadt ist fast doppelt so hoch wie an den Kindergarten.

      Kommentar

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