Hallo zusammen,
beim Zusammenstellen unserer Unterlagen ist mir auf der Steuerbescheinigung von unserer Bank aufgefallen, dass für unser Depot ein Kapitalertrag von 3000 EUR bescheinigt wurde. Es wurde der Freistellungsauftrag in Anspruch genommen, es wurde Kapitalertragssteuer abgeführt und dann wurden noch einmal über 3000 EUR als Ertäge bescheinigt, die noch nicht dem Steuerabzug unterlagen! Das kann ich nicht nachvollziehen, auch weil unser Depot bei der Auflösung einen niedrigeren Bestand aufwies als ein halbes Jahr zuvor. Wie verhält man sich in diesem Fall am besten?
beim Zusammenstellen unserer Unterlagen ist mir auf der Steuerbescheinigung von unserer Bank aufgefallen, dass für unser Depot ein Kapitalertrag von 3000 EUR bescheinigt wurde. Es wurde der Freistellungsauftrag in Anspruch genommen, es wurde Kapitalertragssteuer abgeführt und dann wurden noch einmal über 3000 EUR als Ertäge bescheinigt, die noch nicht dem Steuerabzug unterlagen! Das kann ich nicht nachvollziehen, auch weil unser Depot bei der Auflösung einen niedrigeren Bestand aufwies als ein halbes Jahr zuvor. Wie verhält man sich in diesem Fall am besten?
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