Hallo Freunde!
All die Jahre war meine Erklärung recht einfach. Steuerklasse 1, gleiches Gehalt 12 Monate. Fertig.
Jetzt ists komplizierter. Folgender Sachverhalt besteht:
Nach der Heirat hat sich meine Steuerklasse Mitte des Jahres von 1 auf 3 verändert. Meine Frau hat nun 5. Soweit so gut. Unsere Steuerklärung sagt uns eine schöne Rückzahlung zu, da meine ersten Jahresmonate auf Steuerklasse 1 liefen und daher einiges zurückkommt. Aber sie war in den ersten 6 Monaten auf Hartz IV angewiesen. Hier hat sie monatl. einen Betrag X erhalten.
Frage: Muss ich diesen in der Steuerklärung ausweisen? Die zeitliche Erklärung, warum sie von wann bis wann erwerbsunfähig war, erwähne in in Anlage N, aber muss ich einen Betrag eingeben?
Wenn ich als Beispiel dort eine 4stellige Summe eingebe ( also das, was sie als Miete und Lebensunterhalt bekam ), wird diese von unseren schönen grünen Summe abgezogen und unterm Strich bleibt nichts
Also: Ist Hartz IV Steuer- und Progressionspflichtig?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!!
All die Jahre war meine Erklärung recht einfach. Steuerklasse 1, gleiches Gehalt 12 Monate. Fertig.
Jetzt ists komplizierter. Folgender Sachverhalt besteht:
Nach der Heirat hat sich meine Steuerklasse Mitte des Jahres von 1 auf 3 verändert. Meine Frau hat nun 5. Soweit so gut. Unsere Steuerklärung sagt uns eine schöne Rückzahlung zu, da meine ersten Jahresmonate auf Steuerklasse 1 liefen und daher einiges zurückkommt. Aber sie war in den ersten 6 Monaten auf Hartz IV angewiesen. Hier hat sie monatl. einen Betrag X erhalten.
Frage: Muss ich diesen in der Steuerklärung ausweisen? Die zeitliche Erklärung, warum sie von wann bis wann erwerbsunfähig war, erwähne in in Anlage N, aber muss ich einen Betrag eingeben?
Wenn ich als Beispiel dort eine 4stellige Summe eingebe ( also das, was sie als Miete und Lebensunterhalt bekam ), wird diese von unseren schönen grünen Summe abgezogen und unterm Strich bleibt nichts
Also: Ist Hartz IV Steuer- und Progressionspflichtig?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!!
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