Hallo,
vorweg, mir ist klar das Werbungskosten gegenüber Bruttoarbeitslohn und Lohnsteuer gesetzt wird, also die Werbungskosten vom Bruttolohn abgezogen werden und der prozentuale Satz welchen die Werbungskosten ausmachen, bezogen auf die im Jahr bezahlte Lohnsteuer ein Teil des zu erstattenden Betrags ausmachen.
Um einigermaßen auf die Summe zu kommen die im gesamten rückerstattet wird, muss sonst noch etwas anderes gerechnet werden, oder müssen alle Rechnungen, Fahrtkosten etc. auf einen Gesamtbetrag gerechnet werden und dieser ins Verhältnis siehe Erklärung oben gestellt werden?
Die Kirchensteuer zählt ja auch als "Extraleistung" und mindert den Steuersatz, oder? Weil zwangsläufig, wäre man nicht einer Kirche zugeordnet würden die 8-9% Kirchensteuer pro Monat ja entfallen.
vorweg, mir ist klar das Werbungskosten gegenüber Bruttoarbeitslohn und Lohnsteuer gesetzt wird, also die Werbungskosten vom Bruttolohn abgezogen werden und der prozentuale Satz welchen die Werbungskosten ausmachen, bezogen auf die im Jahr bezahlte Lohnsteuer ein Teil des zu erstattenden Betrags ausmachen.
Um einigermaßen auf die Summe zu kommen die im gesamten rückerstattet wird, muss sonst noch etwas anderes gerechnet werden, oder müssen alle Rechnungen, Fahrtkosten etc. auf einen Gesamtbetrag gerechnet werden und dieser ins Verhältnis siehe Erklärung oben gestellt werden?
Die Kirchensteuer zählt ja auch als "Extraleistung" und mindert den Steuersatz, oder? Weil zwangsläufig, wäre man nicht einer Kirche zugeordnet würden die 8-9% Kirchensteuer pro Monat ja entfallen.
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