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Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland

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    Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland

    Hallo,

    habe eine Frage zu der Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland.

    Wenn ich dies z.B. für Österreich für ein ganzes Jahr mache muss der Betrag ja mindestens 50€ sein.

    Ist hier der Bruttobetrag, Nettobetrag oder der Betrag den man zurückbekommt (also die Umsatzsteuer) gemeint?

    Wäre super, wenn es jemand weiß!

    Weil wenn es 50€ Umsatzsteuer sein müssen, kann ich mir die ganze Arbeit bei etlichen Ländern sparen

    Danke und Gruss
    Andy
    Zuletzt geändert von crewer; 11.02.2011, 17:55.

    #2
    AW: Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland

    45 Hits und keiner hat ne Antwort auf diese einfache Frage

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland

      ... weil's nicht zum Thema passt?

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland

        Hallo Andy,

        um Ihre Frage zu beantworten:
        die *beantragte Vergütung* muss mindestens 400 € betragen. Das gilt nicht, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist. Für diese Vergütungszeiträume muss die *beantragte Vergütung* mindestens 50 € betragen.
        ( § 61 Abs. 3 UStDV )

        Besser wäre diese Frage in einem einzurichtenden Unterforum BZSt aufgehoben. Bisher wird dies allerdings abgelehnt.
        Solange sollten Sie Fragen zum BZSt im Unterforum ElsterOnline-Portal stellen.

        Wenn Sie in der hier eingebauten Suche die Schlüsselwörter BZSt und Forum eingeben, erhalten Sie wohl schon alle relevanten Fragen und Mitstreiter in dieser Angelegenheit
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland

          Hallo @all

          Zitat DC1961-1:
          Besser wäre diese Frage in einem einzurichtenden Unterforum BZSt aufgehoben. Bisher wird dies allerdings abgelehnt.

          In dem Punkt sollte Druck gemacht werden, es gibt scheinbar Bedürfnisse!

          Aber da es niemanden so wirklich interessiert, wird sich nichts ändern!

          Gruss stiller
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland

            Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
            ... weil's nicht zum Thema passt?
            Sorry..........

            Kommentar


              #7
              AW: Umsatzsteuerrückvergütung aus dem Ausland

              Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
              Hallo Andy,

              um Ihre Frage zu beantworten:
              die *beantragte Vergütung* muss mindestens 400 € betragen. Das gilt nicht, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist. Für diese Vergütungszeiträume muss die *beantragte Vergütung* mindestens 50 € betragen.
              ( § 61 Abs. 3 UStDV )

              Besser wäre diese Frage in einem einzurichtenden Unterforum BZSt aufgehoben. Bisher wird dies allerdings abgelehnt.
              Solange sollten Sie Fragen zum BZSt im Unterforum ElsterOnline-Portal stellen.

              Wenn Sie in der hier eingebauten Suche die Schlüsselwörter BZSt und Forum eingeben, erhalten Sie wohl schon alle relevanten Fragen und Mitstreiter in dieser Angelegenheit


              Danke!
              Naja hab ich wenigstens keine Arbeit...

              MfG

              Kommentar

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