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Steuervorauszahlung 2010

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    Steuervorauszahlung 2010

    Hallo,
    bin Freiberufler und habe Einkommensteuererklärung 2009 Ende Dezember 2010 abgegeben. Bisher habe ich noch keinen Steuerbescheid für 2009 und damit auch keinen aktualisierten Vorauszahlungsbescheid.
    Für 2009 werde ich eine große Summe nachzahlen müssen, die ich zurückgelegt habe.
    Für 2010 habe ich wegen der Geschäftslage leider bisher nur eine sehr kleine Rücklage bilden können.
    Deshalb meine Frage: kann noch eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer 2010 festgelegt werden und wenn ja, bis wann?

    #2
    AW: Steuervorauszahlung 2010

    Es gibt neben den 4 Vorauszahlungen im Laufe des Jahres noch eine 5., die nachträgliche Vorauszahlung. Dies meines Wissens solange die Erklärung 2010 nicht abgearbeitet ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuervorauszahlung 2010

      Die entscheidende Vorfrage sollte doch nicht sein, OB VERFAHRENSRECHTLICH für 2010 noch nachträglich Vorauszahlungen festgesetzt werden können, sondern ob das der Höhe nach richtig wäre:

      Nach § 37 EStG bemessen sich die Vorauszahlungen GRUNDSÄTZLICH nach der vorherigen Veranlagung. Wenn das dazu führen würde, dass für 2010 mindestens 5.000 € an Vorauszahlungen NACHzuzahlen wären, wird das Finanzamt das GRUNDSÄTZLICH auch so festzsetzen.

      Wenn Sie aber "wegen der Geschäftslage" für 2010 wenig Rücklagen bilden konnten, lässt mich das vermuten, dass auch ihr Gewinn 2010 niedriger gewesen sein dürfte. Wenn Sie dem Finanzamt dann dies durch geeignete Unterlagen (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertung) glaubhaft machen können, steht einer Anpassung der Vorauszahlungen an DIESE voraussichtlichen Ergebnisse für 2010 sicherlich nichts im Wege.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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