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Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

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    Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

    Hallo,
    bei mir kommt es bei der Steuereberechnung zu dem Hinweis: "Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07147 kein Erläuterungstext gefunden werden." Es erfolgt keine Steuberechnung. Die Erklärung selber ist aber hinweis-/fehlerfrei. Wer kann mir helfen?
    Danke und Gruß
    MoSy

    #2
    AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

    Hallo, mir geht es ebenso. Nach einigen Suchen im Forum, hat es anscheinend mit dem Vorsorgevordruck zu tun. Wenn man diesen komplett wegläßt, lässt das System zumindest eine Steuerberechnung zu. Aber das kann es ja nun wirklich nicht sein.

    Möglicherweise hat der Fehler auch etwas mit den Eintragungen unter Anlage N bei den Zeilen 24,25, 26 27 zu tun.
    Ich hoffe die Programmierer finden schnell eine Lösung.

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      #3
      AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

      Okay, danke. In der Tat, das kann es nicht sein, die Berechnung macht ohne den Vorsorgeteil keinen Sinn. Also warten auf die Programmierer.

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        #4
        AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

        Hallo,

        mir ergeht es ebenso. Ich habe jetzt zwei Wochen gewartet um die Steuerberechnung durchführen zu lassen - für mich ist das immer der abschließende Teil der Steuererklärung. Kommt ungefähr der Wert raus, den ich in den Jahren zuvor hatte weiß ich das mir keine großen Fehler unterlaufen sind.

        Groß war die Freude als ich heute bemerkt habe, dass nun endlich das Update zur Verfügung steht, welches diese Berechnung möglich macht.
        Und nun ??.... warte ich wieder bis sich jemand die Mühe macht den Fehelr zu suchen, zu beheben und als Update online zu stellen.
        Ich brauche meine Rückzahlung!!!

        Andererseits ist diese Software kostenlos, also kann man nicht wirklich auf den Programmierern herumprügeln, oder?

        viele Grüße mit Hoffnung im Herzen


        Ras

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          #5
          AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

          Hi,

          das Thema wird hier schon diskutiert: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28122

          Hängt wohl mit fehlerhaftem Ausweis der KV+PV Beiträge auf der Lohnsteuerkarte zusammen.

          Grüße
          Jens

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            #6
            AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

            Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber in Zeile 25 und Zeile 26 die Gesamtbeiträge des Arbeitnehmers bescheinigen (incl. AG-Anteile).
            Mein AG hat das zuerst auch falsch gemacht. Ich habe gestern eine neue Steuerbescheinigung erhalten.

            Nachdem ich jetzt die Einträge in den Zeile 25 und 26 geändert habe bekomme ich den Abbruch-Hinweis 07 147 nicht mehr.

            Die Steuerberechnung wird durchgeführt.

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              #7
              AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

              Hallo Zusammen,

              habe ebenfalls Fehler 07147.

              Heißt der letzte Eintrag denn tatsächlich, dass die Eintragungen in Zeile 22 und 23 die Summe aus den Zeilen 24, 25 und 26 ergeben muss?

              Und was bedeutet dass dann? Dass vom AG zu wenig abgeführt wurde?

              Danke für Hinweis und viele Grüße

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                #8
                AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

                Hallo,

                mit den Zeilen 22 und 23 hat das nichts zu tun, die sind für die Rentenversicherung. Es geht hier um Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

                In Zeile 25 muss der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung stehen (AG + AN Anteil)
                In Zeile 26 muss der Gesamtbetrag zur Pflegeversicherung stehen (AG + AN Anteil)

                Der vom Arbeitgeber abgeführte Betrag wird schon richtig sein, es geht nur um den Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung für freiwillig Krankenversicherte.

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                  #9
                  AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

                  Hallo,

                  der Fehlerhinweis 07147 hängt mit den Einträgen der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist hier 0,00 € eingetragen. Auf der 1. Seite der Anlage Vorsorgeaufwendungen ist dann nichts mehr zusätzlich zu erfassen.

                  Der Arbeitgeber darf in den Zeilen 25 und 26 übrigens auf keinen Fall die Gesamtbeiträge bescheinigen, denn hier sind nur die Arbeitnehmerbeiträge zu erfassen - im Fall der freiwilligen Versicherung betragen diese aber 0,00, da der Arbeitnehmer die Beiträge zumeist selber zahlt.

                  Auf der 2. Seite ist in Zeile 31 die komplette Krankenversicherung und in Zeile 32 die komplette Pflegeversicherung einzutragen.
                  Zeile 37 hat dann, wenn die Lohnsteuerbescheinigung korrekt erfasst ist, die Arbeitgeberzuschüsse übernommen, die bei der Berechnung richtigerweise wieder vom Gesamtbeitrag abgezogen werden.

                  Bei mir hat die Berechnung danach anstandslos geklappt.

                  Gruß
                  Pesch
                  Zuletzt geändert von ; 22.02.2011, 20:21.

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                    #10
                    AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

                    sorry, aber das ist murks.

                    der AG MUSS in den Zeilen 25 und 26 den Gesamtbetrag aus AN und AG-Anteil bescheinigen, soweit er auch die Beiträge an die KV abführt.
                    NUR wenn der AN die Beiträge selbst an die Kasse zahlt, hat dort nichts zu stehen. (ob das wirklich der häufigere Fall ist, lasse ich mal dahin gestellt)

                    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/001.html?__nnn=true

                    auf der Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand hat man als freiwillig gesetzlich Versicherter aber dennoch wenig zu suchen, dort geht es in den zeilen 31-36 eindeutig um die PRIVATE Krankenversicherung, nicht die gesetzliche.

                    für den Fall das der AG die Beiträge abgeführt und entsprechend bescheinigt, werden also die Beiträge aus der LStB automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
                    DIES ist auch der Problem-Fall, der bei falsch ausgestellten LStBs zu der eigentlichen Fehlermeldung führt.

                    für den Fall der Selbstzahler in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gehören die Beiträge in die Zeilen 18ff!

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                      #11
                      AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

                      Ich habe den gleichen Abbruch-Hinweis, die Lösung des Problems ist mir leider nicht klar (auf Update warten?).
                      Ich bin ein sog. "Selbstzahler" bzw. privat versichert, d.h. die Zeilen 25 u. 26 der Lohnsteuerkarte sind leer.

                      Dadurch, dass auch meine beiden Kinder über mich privat versichert sind, zahlt der Arbeitgeber den max. Zuschuss, mein - von der Krankenkasse ausgewiesene - abzugsfähige KV-Beitrag (Basisabsicherung) liegt aber nur rd. 20% über dem Arbeitgeberanteil lt. Zeile 24 der LSK. Mit dieser Konstellation kann wohl keine Berechnung im ElsterFormular erfolgen?!

                      Aber dieses Thema scheint bekannt zu sein:

                      http://elsterhilfe.blogspot.com/2011/02/elsterprogrammierer-nicht-privat.html
                      Zuletzt geändert von Sueddeutscher; 24.02.2011, 15:10.

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                        #12
                        AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

                        wenn sie privat versichert sind, gehören ihre eigenen Beiträge in Zeile 31-36 der Anlage vorsorgeaufwand. die beitragsanteile für die Kinder gehören auf die jeweilige Anlage Kind.

                        wo genau haben sie ihre beiträge eingetragen?

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

                          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                          wenn sie privat versichert sind, gehören ihre eigenen Beiträge in Zeile 31-36 der Anlage vorsorgeaufwand. die beitragsanteile für die Kinder gehören auf die jeweilige Anlage Kind.

                          wo genau haben sie ihre beiträge eingetragen?
                          Ich habe die Beträge genauso so eingetragen, wie sie es beschrieben haben.
                          Der Fehler erscheint nur dann nicht mehr, wenn der abzugsfähige KV-Beitrag mindestens Faktor 2 des Arbeitgeberanteil beträgt, dies ist jedoch bei mir nicht der Fall.

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                            #14
                            AW: Steuerberechnung - Abbruch-Hinweis 07147

                            zum absenden der steuererklärung sollte dann aber alles korrekt sein.
                            es sei denn im Bereich Ihrer Frau (nur bei zusammenveranlagung) könnte noch irgendwas beheimatet sein, was stört?

                            rein um eine Berechnung zu erhalten, könnte man evtl. den betrag in zeile 24 lstb entfernen und von den eigenen eingetragenen beträgen manuell abziehen (ggf. den abzug auf KV und PV verteilen, damit nicht die nächste Meldung kommt ;-))

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