Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Steuerberechnung

    was genau wurde alles ausgefuellt?
    hier sind die individuellen voraussetzungen fuer den steuerlichen Abzug von grundlegender Bedeutung, mit dem Alter hat das nicht zwingend zu tun.

    tatsaechlich ist es so, das die berechnung bei der angabe von erstattungen in Zeile 68 oder 76 unter Umständen zu keinem konkreten ergebnis kommen kann, da nicht klar ist in welchem zeitraum die abzuziehen sind usw.

    vermutlich lag ja durch die Geburt auch nicht ganzjaehrig doppelte erwerbstaetigkeit vor (elternzeit), somit sind die Kosten nicht unbedingt für das gesamte Jahr abzugsfaehig....

    zu dem Thema da mal lesen:
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28666

    oder da:
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23632

    Kommentar


      #17
      AW: Steuerberechnung

      Anlage Kind Seite 3
      Zeile 61 1413 EUR
      Zeile 62 Vater Erwerbstätig 01013112 707 EUR
      Zeile 68 600 EUR
      Zeile 69 Mutter Erwerbstätig 01013112 706 EUR
      Zeile 77 und 82 jeweils nicht selbständig und als Werbungskosten 472 EUR bzw 471 EUR
      Zeile 87 gemeinsamer Haushalt bzw. Zeitraum dem das Kind dem Haushalt angehörte 01013112
      Die Plausiprüfung zeigt mir keine Fehler an.

      Wenn ich die Zeiten der Erwerbstätigkeit aufsplitte, Zeiten der Elternzeiten rausrechne, erhalte ich bei der Plausiprüfung fehler.
      Bin gerade am Überlegen, die Erklärung so zu übermitteln. Unser Finanzamt wird sich dann schon melden, bzw. streichen, wenn da etwas nicht stimmt.

      Kommentar


        #18
        AW: Steuerberechnung

        waren sie denn sofort nach der geburt bzw. ablauf des gesetzl. mutterschutzes wieder erwerbstaetig? die gesamte unterbrechung der tatsaechlichen erwerbstaetigkeit durch mutterschutz und co darf 4 Monate nicht überschreiten, um noch zur Erwerbstätigkeit zu gehören, sonst gilt mEn. der gesamte zeitraum nicht!

        wenn sie also anschliessend in erziehungsurlaub gegangen sind, endet ihre erwerbstaetigkeit imho mit beginn des mutterschutzes. wenn zu dem zeitpunkt das kind noch keine 3 Jahre alt war, kommt weder ein abzug als werbungskosten noch als sonderausgaben in betracht!

        daher vermutlich die meldungen der plausibilitätsprüfung, die zeiten des mutterschutzes/erziehungsurlaub gehören dann ggf. in den bereich krankheit oder urlaub, und die auf diesen zeitraum entfallenden betraege fuer die kinderbetreuungskosten entsprechend dazu, da diese ja rausgerechnet werden muessen.

        zusaetzlich stören für die Berechnung die 600 euro erstattung beim vater, in Zeile 77 kann dann imho nicht auf 472 als 2/3-Betrag abgestellt werden, sondern muessten wohl eher 72 sein... ggf. muss man das fuer berechnungszwecke bereits in zeile 61/62 um die erstattung kuerzen und 68 leer lassen.

        Kommentar


          #19
          AW: Steuerberechnung

          Egal wie ich es eingebe, die Kosten werden lt. Steuerberechnung nicht berücksichtig. Die Plausiprüfung ist aber okay. Verstehe es echt nicht, zumal beide auch in 2010 Erwerbstätig waren und da Kosten angefallen sind, die nicht unerheblich sind.

          Kommentar


            #20
            AW: Steuerberechnung

            um einen ausfuellvorschlag zu unterbreiten fehlen zunächst mindestens folgende Daten:

            wann begann der mutterschutz, wann wurde das zweite kind geboren, und wann haben sie wieder angefangen zu arbeiten?

            wann gab es die erstattung von 600 euro?

            Kommentar


              #21
              AW: Steuerberechnung

              Mutterschutz vom 02.01-10.04.2010
              Elternzeit vom 07.02.-07.11.2010 (Elterngeldbezug vom 07.04.-31.12.2010)
              Kind geboren am 07.02.2010
              Erwerbstätig vom 08.11.-31.12.2010 (Sozialversicherungspflichtig, aber weniger als 30 Std./Woche)

              Elternzeit Vater vom 07.02.-06.04.2010, davor und danach erwerbstätig (Vollzeit)

              Das große Kind wurde am 31.08. drei Jahre alt.

              Kommentar


                #22
                AW: Steuerberechnung

                somit waren sie als mutter vom 02.01. bis 07.11. wohl nicht erwerbstätig, denn diese unterbrechung dauerte laenger als 4 monate!
                in zeile 69 bei der mutter 0101-3112 anzugeben dürfte vermutlich nicht korrekt sein.

                damit liegt keine doppelte erwerbstätigkeit vor und fuer diesen zeitraum gibt es imho keine beruecksichtigung als werbungskosten, das duerfte erst wieder ab 08.11 greifen.

                lediglich ab 31.08.-07.11 koennen die darauf entfallenden kosten als sonderausgaben abgesetzt werden, da das kind dann eben zwischen 3 und 6 jahre alt ist.

                das auszufuellen ist insgesamt gar nicht so einfach, da es wahrscheinlich auch noch auf die zeitpunkte der einzelnen zahlungen oder erstattungen ankommt. wurde der betrag zwischen den eltern willkuerlich aufgeteilt oder wurden die aufwendungen tatsaechlich so geleistet?
                meist zahlt ja nur einer von beiden...

                Kommentar


                  #23
                  AW: Steuerberechnung

                  Schuldner sind sowohl mein Mann als auch ich, zumindest steht es so im Bescheid. Die Zahlungen gingen immer vom Gemeinsamen Konto ab, daher habe ich den Betrag zu jeweils 50% aufgeteilt. Auch wenn ich die Monate aufsplitte und andere Zeiten, Kind zwischen drei und sechs, sowie dann die knapp zwei Monate erwerbstätigkeit angebe, bekomme ich die Fehlermeldung.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Steuerberechnung

                    wie schon eingangs erwaehnt wird das mit der meldung in der berechnung solange so bleiben, wie in zeile 68 ein betrag steht. so steht es ja auch im elsterhinweis selbst, das die erstattung eben nicht maschinell berücksichtigt werden kann. für berechnungszwecke muss man diesen betrag sowohl aus zeile 61 rausrechnen, als auch bei der verteilung.

                    ich wuerde die aufwendungen der einfachheit halber nur einem der beiden elternteile zuordnen und nur die zeiträume eintragen für die ein abzug in betracht kommt, also 31.08.-07.11. und 08.11.-31.12. , entsprechend auch nur mit den in diesen zeiträumen angefallenen betraegen.

                    also bspw:
                    Zeile 61 3108-0711 250 EUR
                    Zeile 61 0811-3112 210 EUR
                    Zeile 62 Mutter Erwerbstätig 0811-3112 210 EUR
                    Zeile 67 Kind 3-6 3108-0711 250 EUR
                    Zeile 69 Vater Erwerbstätig 0811-3112 0 EUR
                    Zeile 74 Kind 3-6 3108-0711 0 EUR
                    Zeile 77 Mutter
                    Zeile 81 nichtselbständig 210 EUR 140 EUR
                    Zeile 87 gemeinsamer Haushalt 01013112

                    die beträge hab ich fuers beispiel einfach willkuerlich gewählt, es kommt natürlich darauf an, welche beiträge in den jeweiligen zeiträumen tatsaechlich gezahlt/erstattet wurden.

                    im ergebnis ist die berechnung aber wie schon angedeutet, offenbar trotzdem ungenau, da die sonderausgaben nicht auf den korrekten 2/3 betrag kommen. die plausi meckert aber ebenfalls nicht.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Steuerberechnung

                      Auch wenn die Berechnung wegen der 2/3 ungenau ist, tauchen die Kosten fürs ältere Kind aber nun endlich in der Steuerberechnung mit auf, somit sinkt das zu versteuernde Einkommen.
                      Vielen vielen Dank für die Hilfe!!!

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X