Hallo erstmal an alle. Ich lese schon längere Zeit in eurem Forum und hab mir dadurch schon sehr viele tolle Tipps holen können. Dafür schonmal Danke! Nun hab ich ein Problem und kann nichts finden, was mir weiterhelfen kann. Vielleicht einer von euch Profis. Mein Problem: Meine Tochter ist volljärig und hat im Mai 2010 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Also hab ich bis einschl. Mai Kindergeld erhalten. Nach der Ausbildung, von Ende Mai bis zum 07.10.2010 war sie arbeitssuchend und erhielt Leistungen von der Arbeitsagentur. Seit 08.10.2010 hat sie eine Festanstellung gefunden. Da sie nun auch Lohnsteuer zahlen musste,muss natürlich für sie ein gesonderte Erklärung erstmals erstellt werden. Kann ich sie bis Mai bei unserer gemeinsamen Veranlagung angeben, berücksichtigung volljähriges Kind, oder wird das Kindergeld bei ihr miteingerechnet? Ich hoffe, jemand versteht das Problem und kann mir evtl. Tipps geben. Vielen Dank!
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Volljähriges Kind wie angeben?
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AW: Volljähriges Kind wie angeben?
sie müssen sogar noch einmal (letzmalig) eine Anlage Kind in ihrer steuererklärung ausfüllen, das kindergeld gehört schon rein dem anspruch nach erstmal immer zu den Eltern.
somit hat es in der erklärung ihrer tochter auch nichts zu suchen, allerdings ist bei der erklärung der tochter auch die ausbildungsverguetung zu berücksichtigen, denn die stellt ebenfalls einkommen dar, das mit angegeben werden muss (auch wenn unterjaehrig dazu keine steuer einbehalten wurde)
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