Hallo an alle Forumnutzer,
ich bin schon wieder bei der Steuer 2010 und bin über einen Beleg aus 2009 gestolpert.
Das war die Wegstreckenentschädigung für Januar 2009 bis Dezember 2009 für meinen Mann. ( Zeitsoldat )
Die Steuer ist nun schon bearbeitet, wir haben unsere Belege bereits zurück und lt. Finanzamt soll in den nächsten Tagen die Berechnung erfolgen. Muss oder kann ich die Bestätigung der Wegstreckenentschädigung nach reichen?
Ich hoffe wir kriegen damit keinen Ärger.
Danke schon mal für die Antworten.
Bobbyhund
ich bin schon wieder bei der Steuer 2010 und bin über einen Beleg aus 2009 gestolpert.
Das war die Wegstreckenentschädigung für Januar 2009 bis Dezember 2009 für meinen Mann. ( Zeitsoldat )
Die Steuer ist nun schon bearbeitet, wir haben unsere Belege bereits zurück und lt. Finanzamt soll in den nächsten Tagen die Berechnung erfolgen. Muss oder kann ich die Bestätigung der Wegstreckenentschädigung nach reichen?
Ich hoffe wir kriegen damit keinen Ärger.
Danke schon mal für die Antworten.
Bobbyhund
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