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Kinderbetreuungskosten : Ich verstehe die Fehlermeldung nicht!

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    Kinderbetreuungskosten : Ich verstehe die Fehlermeldung nicht!

    Ich habe die Kinderbetreuungskosten die für den Kindergarten anfallen, in der Anlage
    Kind Seite 3 Nr. 61 angegeben.
    D.h. Kindergarten / Anschrift und die Kosten.
    Nun sagt Elster bei der Überprüfung folgende Fehlermeldung:"Anlage Kind: Die Summe der Gesamtaufwendung, muss mit der Summe der einzelnen Aufwendung übereinstimmen! Bei den einzelnen Aufwendungen wird jeweils nur das este Feld markiert."

    Was meint Elster damit und wie trage ich es richtig ein?

    Danke im vorraus für gute Antworten!

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten : Ich verstehe die Fehlermeldung nicht!

    die in zeile 61 eingetragenen aufwendungen müssen in den folgenden zeilen noch zugeordnet werden da aufwand bedeutet nicht gleich abzug - abzug ist nur möglich, wenn auch die abzugsvoraussetzungen in den nachfolgenden zeilen vorliegen und eingetragen wurden und in den zeilen müssen die kosten auch entsprechend zugeordnet sein sonst meckert das programm

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten : Ich verstehe die Fehlermeldung nicht!

      Das ist ja das Problem!
      Muss denn in den nachfolgenden Zeilen immer die gleiche Summe eingetragen werden?
      Und welche Zeilen müssen denn ausgefüllt werden? Ich bin alleinverdiener und veranlage mit meiner Frau zusammen.
      Irgendwie kann ich nicht die Logik erkennen,die dahinter steht.
      Langsam verzweifel ich!!

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten : Ich verstehe die Fehlermeldung nicht!

        da muss man das was zutreffend ist ankreuzen und dann rechts den zeitraum eintragen und ganz rechts den aufwand der auf diesen zeitraum entfällt angeben - was ist daran schwer zu verstehen. einfach mal genau lesen was abgefragte wird

        wenn du alleinverdiener bist gibts aber kibeko max als sonderausgaben, wenn das kind im passenden alter ist, ansonsten gibts eh keine kosten und man kann sich die eintragung ggf. schenken - soll erst demnächst anders werden: das steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält entsprechende änderung - bleibt nur abzuwarten, ob das so durch geht

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