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vorweggenommene Werbungskosten

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    vorweggenommene Werbungskosten

    Hallo,

    ich arbeite seit meiner Ausbildung mittlerweile 5 Jahren als Friseurin und will in diesem Sommer meine Meisterprüfung machen. Diese dauert ab dem 01.08.2011 genau 6 Monate und kostet ca. 6000 €. Dafür werde ich Meisterbafög erhalten.

    Jetzt würde ich gerne wissen, ob und wie ich diese Werbungskosten für 2010 schon geltend machen kann, denn in disem Jahr werde ich nicht so viel arbeiten bzw. Steuern zahlen. Da lohnt es sich für mich kaum diese Kosten voll geltend zu machen. Viel lieber würde ich Sie für das Jahr 2010 auch schon anteilig ansetzen, denn da habe ich voll gearbeitet und dementsprechend Steuern gezahlt.

    Ich habe in diversen Foren von "vorweggenommenen Werbungskosten" gelesen. Bekomme ich das beim Finanzamt durch ?

    Vielen Dank Ihr Lieben
    es grüßt Euch die Mona

    #2
    AW: vorweggenommene Werbungskosten

    es wäre so schön und noch komplizierter, wenn man wählen könnte:
    Einfache Regelung:
    Bei Anfall von Kosten und zum Abflusszeitpunkt von Zahlungen sind Werbungskosten steuerlich abzugsfähig und nicht vorweg.
    Wenn man allerdings wirklich schon konkret zahlt, sind die Kosten für den Meisterkurs im Jahr der Zahlung abzugsfähig. Den Zahlungszeitpunkt darf man aber nicht willkürlich konstruieren, es muss ein Anlass sein, die Gebühren zu überweisen.

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