AW: Einkünfte V+V
ggf. Übernachtungskosten für Sie beide (Nachweis erforderlich) sowie Mehraufwendungen für Verpflegung wie bei Reisekosten, § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Einkünfte V+V
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AW: Einkünfte V+V
Ja, ab Mai 2011 ist die Wohnung wieder vermietet.
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AW: Einkünfte V+V
Besteht noch Vermietungsabsicht? Das müssten Sie im Zweifel durch Anzeigen etc. nachweisen
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Einkünfte V+V
Ich habe ein 3familienhaus. Ich wohne knapp 500 km weit weg. Die oberste Wohnung steht seit Aug.2010 leer. Sie wird von mir und meinem Mann renoviert. Welche Kosten kann ich außer Fahrtkosten und Materialkosten noch geltend machen? Einen Arbeitsvertrag habe ich mit meinem Mann nicht abgeschlossen!
Danke schon mal für die HilfeStichworte: -
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