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Midijob, Vollzeit und die Anlage N

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    Midijob, Vollzeit und die Anlage N

    Hallo,

    Ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung für 15.03-31.12 erhalten.
    Ich war vorher beim selben Arbeitgeber mit Midijob (450€) tätig. die 2,5 übrigen Monate stehen nun nicht mit in der Lohnsteuerbescheinigung.

    im März hat er mir auch meine Überstunden mit ausgezahlt und daraufhin habe ich dann auch Lohnsteuer und Soli zusätzlich zum RV-Beitrag gezahlt.

    Die Dame vom Finanzamt meinte, ich solle das unter Anlage N angeben. nur wo?


    Vielen Dank schon mal.

    #2
    AW: Midijob, Vollzeit und die Anlage N

    den arbeitgeber fragen, für einen job in der gleitzone muss es auch eine lohnsteuerbescheinigung geben.
    die werte dazu gehören auch in anlage N, man kann extra mehrere lohnsteuerbescheinigungen eintippen.

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      #3
      AW: Midijob, Vollzeit und die Anlage N

      soweit der arbeitgeber keine lohnsteuerbescheinigung ausgestellt und vermutlich pauschalversteuerung gewählt hat, will das finanzamt entsprechende angaben in form einer erläuterung zur fehlzeit (1.1.-14.03.2011 für die es ja keine bescheinigung gibt) haben. von irgendwas muss man ja auch in dieser zeit gelebt haben. hierfür gibt es die zeile 28 auf der anlage n. falls der platz dort nicht reicht entweder eine gesonderte anlage formlos basteln oder ein anschreiben reinpacken. empfehlung meinerseits die lohnabrechnungen für diese zeiträume als ablichtung beifügen, damit der bearbeiter die pauschalversteuerung in diesem zeitraum nachvollziehen kann. damit ist der lohn für diese zeit dann auch erledigt, im umkehrschluss gibts aber in dem zeitraum auch keine möglichkeit werbungskosten abzusetzen.

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        #4
        AW: Midijob, Vollzeit und die Anlage N

        Ich hab jetzt nochmal beim FA angerufen und dort hiess es jetzt, ich soll alles zusammen rechnen und als "eine" Lohnsteuerbescheinigung angeben.

        Aber ich denke, dass ich auch im Lohnbüro nachfragen werden, ob es eine Lohnsteuerbescheinigung für 01.01-14.03 gibt und diese dann getrennt angeben.

        Aber die Lohnabrechnungen werde ich auf jeden Fall mitschicken.

        Vielen Dank

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          #5
          AW: Midijob, Vollzeit und die Anlage N

          @blauerVogel: du musst erstmal klären, ob es sich um pauschalversteuerten lohn handelt oder ob die besteuerung normal über die lohnsteuerkarte erfolgte - bei pauschallohn gibts keine bescheinigung bei normaler lohnsteuerkarte muss es eine bescheinigung geben

          falls es tatsächlich eine bescheinigung geben sollte (wovon ich nicht ausgehe da vermutlich pauschallohn vorliegen wird) und diese abhanden gekommen sein reicht es wenn du dir die beträge vom arbeitgeber sagen lässt die bescheinigung in papier ist nicht zwingend erforderlich, da die daten ja bereits beim finanzamt als datensatz vorliegen

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