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USt-Voranmeldung: Wie innergemeinschaftliche Erträge erfassen?

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    USt-Voranmeldung: Wie innergemeinschaftliche Erträge erfassen?

    Hallo zusammen,

    ich arbeite zwar schon seit fast einem Jahr mit Elster und muss auch noch jeden Monat eine USt-Voranmeldung abgeben, allerdings tritt nun zum ersten mal folgendes Problem ein:

    1. Ich hab einem Unternehmen in Österreich eine umsatzstuerfreie Rechnung gestellt. Wie muss ich diese in den Voranmeldungen berücksichtigen?

    2. Wenn die Person kein Unternehmer ist, sondern villeicht nur Kleinunternehmer oder eine private Person die auch aus einem EU-Land kommt, stelle ich eine Rechnung mit deutscher MwSt. aus und füge einen Satz wie "Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über" hinzu. Ist das korrekt?


    Ich würde mich über ein paar Antworten freuen. Vielen Dank im Vorraus.

    Gruß
    Frederick

    #2
    AW: USt-Voranmeldung: Wie innergemeinschaftliche Erträge erfassen?

    Hallo,

    zu 1.)
    in der Voranmeldung gibt es die Zeile 21 mit der Kennziffer 41 innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-ID-Nr. (Voraussetzungen sind natürlich, dass ihr beide eine ID-Nr. habt)

    zu 2.)
    das kann man nicht so allgemein sagen, auf der Seite 2 Zeile 46 bis 51 geht es um die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, aber hier auch immer als Unternehmer.

    Tschüß

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      #3
      AW: USt-Voranmeldung: Wie innergemeinschaftliche Erträge erfassen?

      Handelt es sich um sonstige Leistungen, so sind sie in Zeile 41/Kennzahl 21 einzutragen. (Genau umgekehrt, fällt mir gerade auf )

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        #4
        AW: USt-Voranmeldung: Wie innergemeinschaftliche Erträge erfassen?

        Danke schon einmal für die Antworten. Allerdings habe ich noch eine kurze Frage.

        Ich habe eine Dienstleistung erbracht. Sehe ich das richtig, dass ich den Betrag in Zeile41/Ziffer21 (sonstige Leistungen) eintragen muss?

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          #5
          AW: USt-Voranmeldung: Wie innergemeinschaftliche Erträge erfassen?

          Hallo,
          grundsätzlich ist das richtig, natürlich kommt es auf die Art der sonstigen Leistung an, da ist das Umsatzsteuergesetz gar nicht so einfach, manche Lesitungen gelten als dort erbracht wo der Sitz deines Unternehmens ist, Leistungen in Verbindung mit einem Grundstück z. Bsp. gelten als dort erbracht, wo das Grundstück belegen ist usw.

          Tschüß

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            #6
            AW: USt-Voranmeldung: Wie innergemeinschaftliche Erträge erfassen?

            Okay, es war eine Dienstleistung (Bereitstellung von Werbung und Texten auf meiner Webseite), der Empfänger sitzt in Österreich. Demnach muss ich es in die Kennziffer 45 entragen.

            Korrigiert mich wenn ich falsch liege

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