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Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

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    Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

    Hallo,

    habe mir jetzt die Finger wund gesucht, finde aber nirgends eine Erklärung.

    Folgende Ausgangslage:

    Kapitalerträge 2009 : 2402 Euro , alles Aktiengewinne
    Davon freigestellt bei der Bank : 1530 Euro
    Auf den Rest wurden 218 Euro KEST und 12 Euro Soli abgezogen

    zudem bestehender Verlustvortrag aus der letzten Steuererklärung : 1232 Euro (Altbestände nach §10d Abs. 4 aus Aktien)

    Was passiert nun bei der kommenden Steuererklärung ???

    Laut Elster werden die kompletten 1232 Euro aus dem Verlustvortrag von der Summe der Einkünfte abgesetzt und vermindern somit das zu versteuernde Einkommen.

    Ich hätte gedacht, dass nur 800 Euro vom Verlustvortrag verwendet werden, denn 2402 Euro Gewinne minus dem Sparerfreibetrag meiner Frau und mir (1602) ergibt 800 Euro, die zu versteuern wären.

    Nun meine Fragen:

    1) warum setzt das Programm die kompletten 1232 Euro Altverlust an? wird der Sparerfreibetrag nicht berücksichtigt???

    2) warum wird die Summe der Einkünfte reduziert und nicht die Einkünfte aus Kapitalvermögen mittels 800 Euro Verlustvortrag auf 0 gebracht ?

    Das Programm rechnet stattdessen die Steuerschuld auf die um 1232 Euro reduzierte Summe der Einkünfte aus.

    Außerdem erhöht es bei der Berechnung der Einkommensteuer die zu zahlende EST um 200 Euro, (25% des den Sparerfreibetrag übersteigenden Gewinns in Höhe von 800 Euro).

    Gleichzeitig werden mir die gezahlten Beträge für KAP und Soli bei der letztlichen Ermittlung der Steuer in der Zeile unterhalb von "Abzug vom Lohn" mit dem Text "Kapitalertragssteuer" wieder gutgeschrieben.

    Was soll das alles, ist das richtig so? Und wieso muss ich dann quasi einen Teil meines Verlustvortrages "verschenken"? Denn würden nur 800 Euro Gewinn, die den Sparerfreibetrag überschreiten, mit dem Verlustvortrag abgedeckt, dann würden mir ja noch 432 Euro Verlustvortrag für das kommende Jahr übrig bleiben, oder nicht ?

    Fragen über Fragen, also ich verstehe überhaupt nichts mehr und hoffe, hier ist jemand, der so nett ist und mir das erklären kann. Schon mal vorab Herzlichen Dank !

    #2
    AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

    rechtlich müsste das so sein, wie sie es sich dachten. Haben Sie vielleicht eine Eingabe gemacht, dass der Sparerfreibetrag anderweitig verbraucht wurde (Zeile 14a statt Zeile 14)?

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      #3
      AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

      Ja, auf meiner Steuerbescheinigung steht in Zeile 14 der in Anpruch genommene Sparerfreibetrag in Höhe von 1530 Euro. Diesen hat meine Bank in Anwendung gebracht und dann auf die verbleibenden 2402-1530 = 872 Euro die KEST + Soli berechnet. Die fehlenden 72 Euro des Freistellungsantrages hatte ich bei einem andren KI, wo keine Erträge angefallen sind. Aber laut Vordruck muss ich die 1530 Euro doch auch in Zeile 14/14a eintragen, oder nicht ?

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        #4
        AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

        aber nur in Zeile 14, nicht in 14a!

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          #5
          AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

          steht nur in Zeile 14

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            #6
            AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

            Das ergibt irgendwie alles keinen Sinn. Wenn ich den Verlustvortrag unter "zusätzliche Angaben" auf 10.000 Euro erhöhe, dann zieht Elster eiskalt 10.000 Euro von den Einkünften ab. Dabei habe ich ja nur 2402 Euro Kapitaleinkünfte gehabt. Seltsam, oder ?

            Offensichtlich erkennt Elster die Eingabe dort als Verlustvortrag, der nicht ausschließlich zur Verrechnung mit Kapitalerträgen (Aktiengewinnen) berechtigt ist. Kann das sein? Und wenn ja, wo kann man denn den Verlustvortrag nach §10d Abs. 4 sonst eingeben?

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              #7
              AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

              ja, ich vermute, sie haben einen normalen Verlustvortrag eingegeben. Ich denke, die Verrechnung der Altverluste läuft nicht über die elster-berechnung. Dann einfach Zeile 59/60 bei der Anlage KAP eine 1, den Rest macht das Finanzamt.

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                #8
                AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

                Hallo

                Info aus Wkipedia zur Reihenfolge der Verlustverrechnung:

                Ein zu versteuernder Ertrag nach § 20 EStG wird gegen vorhandene steuermindernde Beträge aus den Töpfen in einer bestimmten Reihenfolge verrechnet. Gibt es gespeicherte Verluste, sind diese vorrangig zu verwenden. Verluste aus Verkäufen in Aktien können jedoch nur gegen Erträge in Aktien verrechnet werden. Verluste in anderen Erträgen können gegen alle Ertragsarten verrechnet werden. Erst wenn der Verlusttopf sonstige, bzw. bei Erträgen in Aktienkursgewinnen beide Töpfe leer sind, darf die nächste Stufe der Verrechnung beginnen.

                Der verbleibende Ertrag wird gegen den noch nicht verbrauchten Freisteller verrechnet.

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                  #9
                  AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

                  efo hat keinerlei eingabemöglichkeit die art des verlustes zu unterscheiden, daher wird jeder eingetragene vorjahresverlust bei der berechnung als "normaler" verlust der keinen verrechnungsbeschränkungen unterliegt betrachtet - der sparerfreibetrag ist übrigens definitiv vorher abgezogen bzw. werden nur die einnahmen nach abzug des sparerfreibetrags in der berechnung dargestellt

                  der verlustabzug der dann in der berechnung erscheint wird nach der einkünfteermittlung gegen alle positiven einkünfte verrechnet, so wie es bei normalen verlusten üblich ist

                  wenn man sich das eingabeformular mal anschaut stellt man auch fest, dass die dortigen eingaben nur für die steuerberechnung erfasst werden, also nicht bestandteil der eigentlichen steuererklärung werden

                  tja und in der berechnung im efo sind als solche spezialfälle mit verlustkreisen nicht berücksichtigt, da hilft wohl nur ne professionelle software weiter aber das amt macht das dann schon korrekt die verrechnen nichts wenn mans nicht darf

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                    #10
                    AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

                    Ok. Folgende Überlegung:

                    Dann könnte ich doch die Eingabe des Verlustes weglassen und die Steuerschuld von efo ermitteln lassen. Da kommen 165 Euro Nachzahlung raus.

                    Mein vorhandener Verlustvortrag von 1232 Euro reicht ja aus, um die 800 Euro, um die die Aktiengewinne 2010 den Sparerfreibetrag übersteigen, aufzufangen. Folglich müssten mir ja die bereits gezahlten KEST und Soli zurückerstattet werden und dann komme ich letztlich auf 45 Euro Rückerstattung. Außerdem müsste ein verbleibender Verlustvortrag über 432 Euro festgestellt werden. Ist dieser Gedankengang richtig oder habe ich da wieder irgend was nicht bedacht in diesem Steuer-Dschungel ?

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                      #11
                      AW: Erst Verlustverrechnung oder erst Sparerfreibetrag

                      korrekt - es gibts aber was altverluste (also vor 31.12.2008 entstandene) auch noch sonderregelungen - das könnte auf den verlustverbrauch auswirkungen haben - nicht jedoch auf die überlegungen zur steuererstattung - insoweit empfehle ich mal im bmf-schreiben nachzuforschen: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87730/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/Abgeltungsteuer/013__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

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