Zitat von Mann_NRW
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Es gibt zwar Sonderfälle wie Elterngeld, erstmalige Beschäftigung im Jahr des Veranlagungszeitraum etc., aber der Grundgedanke der Riesterrente ist ja wohl, dass ein Arbeitnehmer, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (also Einkommen i.S.d. Rentenversicherung erziehlt), zusätzlich vorsorgt und dafür belohnt werden soll.
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