Im Jahr 2010 war ich von Januar bis 30.11. arbeitslos (ALG 1) und ab 01.12. Rentner.
Ich bin privat Kranken- und Pflegeversichert. Neben dem ALG 1 zahlte die Arbeitsagentur einen Zuschuß in Höhe des vollen Beitrages der gesetzlichen KV. Das sind rd. 16 € p. Monat weniger als mein privater KV-Beitrag, aber mehr, als der steuerlich absetzbare Beitrag - also ohne zusätzlich abgesicherte Wahlleistungen- beträgt.
Wenn ich diese Beträge in die Zeilen 31 und 34 einsetze, bekomme ich negative KV-Beiträge. Also habe ich den Zuschuß der Arbeitsagentur prozentual aufgeteilt im Verhältnis des steuerlich absetzbaren Anteil des KV-Beitrags zum verbleibenden Restbetrag (Zeile 35).
Bei der Steuerberechnung erscheint der Hinweis, dass Elster keine Steuerberechnung durchführen kann, da die Zuschüsse höher als 50% der KV-Beiträge sind.
Was mache ich falsch? Für deeeen zündenden Hinweis danke ich.
Ich bin privat Kranken- und Pflegeversichert. Neben dem ALG 1 zahlte die Arbeitsagentur einen Zuschuß in Höhe des vollen Beitrages der gesetzlichen KV. Das sind rd. 16 € p. Monat weniger als mein privater KV-Beitrag, aber mehr, als der steuerlich absetzbare Beitrag - also ohne zusätzlich abgesicherte Wahlleistungen- beträgt.
Wenn ich diese Beträge in die Zeilen 31 und 34 einsetze, bekomme ich negative KV-Beiträge. Also habe ich den Zuschuß der Arbeitsagentur prozentual aufgeteilt im Verhältnis des steuerlich absetzbaren Anteil des KV-Beitrags zum verbleibenden Restbetrag (Zeile 35).
Bei der Steuerberechnung erscheint der Hinweis, dass Elster keine Steuerberechnung durchführen kann, da die Zuschüsse höher als 50% der KV-Beiträge sind.
Was mache ich falsch? Für deeeen zündenden Hinweis danke ich.
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