Ausschlußfall

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  • nakodata
    Neuer Benutzer
    • 19.03.2011
    • 5

    #1

    Ausschlußfall

    Hallo Forumsnutzer,
    Steuererklärung 2010 erfolgreich mittels eines Steuerprogramms (Aldi...) absolviert,
    wollte nun den Datensatz wegschicken.
    Nach Klick auf den Button "Zusammenstellen" erhalte ich folgende Fehlermeldung:
    Ausschlußfall für ELSTER.
    Ihre Steuererklärung ist zu umfangreich.
    ...Grund ist eine bundesweite Beschränkung der Kennzahlenbereiche...
    Bitte drucken Sie die Erklärung aus und reichen Sie die Unterlagen entsprechend ein.

    Kann mir jemand erklären, was das bedewutet?
    Im Grunde habe ich die gleichen Daten eingegeben wie die letzten beiden Jahre und da ging der Versand problemlos.

    Gibt's eine Möglichkeit den Datensatz zu verkleinern, dass er doch noch elektronisch versendet werden kann?

    Danke für eine Antwort / Erklärung.

    MfG
    Nakodata
  • sophie m.
    Neuer Benutzer
    • 27.01.2010
    • 420

    #2
    AW: Ausschlußfall

    bei ELIAS:

    https://www.elster.de/nmIQ/avatar_faq.jsp

    mal das Wort Ausschlussfall eingeben. Es gibt Hinweise und Erläuterungen

    Kommentar

    • DC1961-1
      Erfahrener Benutzer
      • 09.02.2011
      • 705

      #3
      AW: Ausschlußfall

      Hallo Nakodata,

      da hilft Ihnen sicher folgender Eintrag von 2006 (!)
      https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=18810
      und das dort erwähnte Ende der Fehlermeldung.

      Wenn Sie uns dieses Ende bei Ihnen angeben möchten, kann auch Ihnen hier geholfen werden.

      P.S.: Es hat nichts mit einem Ausschlußfall zu tun.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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      • nakodata
        Neuer Benutzer
        • 19.03.2011
        • 5

        #4
        AW: Ausschlußfall

        Hallo Herr Cremer,
        Danke für den Hinweis!

        In der letzten Zeile der Fehlermeldung steht:

        Zuviele Angaben - Vordruck G (Kz 50802508,2).

        Nach dem Treat vor ein paar Jahren würde das bedeuten, dass ich im Vordruck G zuviele Angaben gemacht habe?

        Danke für Ihre Hilfe und evtl. weitere Tipps!

        Gruß
        Nakodata

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        • nakodata
          Neuer Benutzer
          • 19.03.2011
          • 5

          #5
          AW: Ausschlußfall

          Hallo Sophie m.,
          Danke für den Link.

          Die Hinweise, die dann auf das Stichwort "Ausschlussfall" kommen, treffen alle nicht auf mich zu.

          MfG
          Nakodata

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          • nakodata
            Neuer Benutzer
            • 19.03.2011
            • 5

            #6
            AW: Ausschlußfall

            Hallo zusammen,
            ich nochmal...

            Ich habe einfach die Eingaben im Formular G gelöscht und siehe da, Elster würde im Programm die Zusammenstellung akzeptieren

            Liegts vielleicht daran, dass ich (Ehemann), neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit eingegeben habe und für meine Frau neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (allerdings nicht detailliert, sondern, da schon der Feststellungsbescheid vorliegt unter Angabe der Steuernummer und des festgestellten Gewinns) angegeben habe?
            Überfordert sowas das Programm oder die Finanzbehörde?

            Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie noch mal eine Mainung dazu hätten, bzw. einen Tipp, ob ich dann die Anlage G einfach in Papierform einreichen/nachreichen kann.

            Schönes WoE!
            Gruß
            Nakodata

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            • Falzo
              Neuer Benutzer
              • 12.01.2010
              • 3087

              #7
              AW: Ausschlußfall

              ich dachte immer das aldi-programm kann eben nur fuer nichtselbständige arbeitnehmer eingesetzt werden und ist für die verwendung der anlagen fuer selbständige nicht ausgelegt ?!

              Kommentar

              • nakodata
                Neuer Benutzer
                • 19.03.2011
                • 5

                #8
                AW: Ausschlußfall

                Hallo Falzo,
                doch doch,
                EÜR im Rahmen einer GbR geht und Einkünfte aus Selbständiger Arbeit im Sinne einer Honoratätigkeit geht auch.
                GRuß
                Nakodata

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