Hallo, ich habe in 2010 nebenberuflich als Lehrerin an einer Berufsschule gearbeitet, und einen Bruttolohn von rd. 1.200 Euro bezogen. Entsprechend habe ich auch eine Lohnsteuerkarte Klasse VI benötigt, und habe hierfür eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen. Die Einkünfte habe ich in der Anlage N angegeben (also zweite Lohnsteuerbescheinigung angelegt). Da die Einnahmen unter 2.100 Euro lagen, müssten diese meines Erachtens steuerfrei sein (Einnahme als Ausbilder). Wenn ich den Bruttolohn zusätzlich als steuerfreie Einnahmen ausweise, erfolgt aber bei der Steuerberechnung keine entsprechende Berücksichtigung. Kann mir jemand sagen, was ich falsch mache? Vielen Dank
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blaumohnStichworte: -
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AW: Steuerfreie Einnahmen
hmm... wurde denn vom lohn steuer und sv.abgaben abgefuehrt? imho kann man die lohnsteuerbescheinigung nur eintragen, wenn sie nunmal vorliegt.
üblicherweise laufen solche nebenberuflichen taetigkeiten doch auf honorarbasis und gerade nicht ueber steuerkarte...
evtl. kann man den betrag des bruttolohnes soweit unter 2100 Euro noch als werbungskosten geltend machen? weiss aber nicht, wie sich das ins verhaeltnis zu den 920 Euro pauschale stellt und wo man das am besten eintragen soll.
den lohn ein zweites mal als steuerfrei einzutragen macht ja keinen sinn, wenn er bereits versteuert wurde.
am besten mal das finanzamt fragen, wohin damit, oder wie man das darlegen kann...
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