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Frage zu Ehegatten-Unterhalt

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    Frage zu Ehegatten-Unterhalt

    Hallo,

    ich und meine nicht mehr „ganz“ Frau haben uns 2010 Juni getrennt. Da sie selber keinerlei Einkommen hat musste ich monatlich 1300 Euro Unterhalt zahlen. Es sind keine Kinder vorhanden.

    Nun habe ich gehört das man dies in der Steuererklärung einbringen kann. Kann mir jemand einen Tipp geben wie das machbar ist und wie man das angeben muss. Sind auch kosten die bzgl. der Scheidung entstanden sind in der Erklärung möglich (Anwalt, Notar)

    vielen Dank

    #2
    AW: Frage zu Ehegatten-Unterhalt

    Hallo,

    Hauptvordruck Seite 2 Zeile 44/45 dort gibst du die Unterhaltszahlungen als Sonderausdgaben an, weiterhin musst du wie dort angegeben die Anlage U ausfüllen und einreichen.
    Hier brauchst du die Zustimmung deiner Noch- oder Ex-Frau, weil Berücksichtigung der Unterhaltszahlung bei dir als steuermindernd bedeutet erhaltener Unterhalt bei deiner Frau als Einkommen angerechnet.

    Hauptvordruck Seite 3 Zeile 68 außergewöhnliche Belastungen, dort können solche Kosten wie Scheidung, Anwalt usw. hinein, dabei ist zu beachten dass einkommensabhängig die zumutbare Belastung geprüft werden.
    Beispiel: außergewöhnliche Belastungen 3000,- Euro aufgrund deiner persönlichen Einkommensverhältnisse ermittelte zumutbare Belastung 3200,- Euro, bedeutet keine Berücksichtigung in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Frage zu Ehegatten-Unterhalt

      Oder Sie lassen sich für 2010 noch zusammenveranlagen (in 2010 ja noch gewisse Zeit verheiratet UND zusammenlebend), das wäre meist das Günstigste. Dann gibt's zwar keinen Ansatz der Unterhaltszahlungen, aber den Splittingtarif inklusive den Grundfreibetrag der Ehefrau. Wenn sie keinerlei Einkünfte in 2010 hatte, kann sie sich dem auch nicht entziehen, sofern sie das denn wollte.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Frage zu Ehegatten-Unterhalt

        Guten Morgen,

        danke für die ausführlichen Informationen.
        Nun bin ich aber etwas verwirrt .. hoffe die folgenden Fragen passen hier in das Forum
        - darf/kann ich überhaupt entscheiden ob getrennt oder zusammen veranlagt wird. Die Trennung war zum 01.06.2010 Sie hat seit dem einen eigenen Wohnsitz und im Jahr 2010 keine eigenen Einkünfte.
        - kann ich in beiden Fällen den Unterhalt berücksichtigen lassen
        - Wenn ich den Unterhalt berücksichtigen lassen will wie hoch ist dann die erwartete Rückzahlung, gibt es hierfür eine Formel die ein nicht Steuerbeamter versteht damit ich das mit den üblichen Rückzahlungen der letzten Jahre vergleichen kann

        Danke und schönen Tag

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          #5
          AW: Frage zu Ehegatten-Unterhalt

          Hallo,
          in 2010 wäre beides möglich, d.h. du darfst/kannst also entscheiden, aber bei der Zusammenveranlagung gibt es keine Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen, wie Picard 777 schon schrieb.

          Eine Formel über die Höhe der Rückzahlungen gibt es nicht, aber du kannst deine Daten doch einmal im Elsterformular eingeben und lässt die Steuerberechnung durchlaufen, dann hast du ein Ergebnis.
          Du kannst auch beide Modelle getrennte Veranlagung und Einzelveranlagung damit durchrechnen.

          Tschüß

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            #6
            Zusammenveranlagung
            Wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, darf sie für das Trennungsjahr die Zustimmung zu einer Zusammenveranlagung NICHT verweigern. Dazu finden sich über die Internet-Suchmaschinen genug Publikationen. Suchbegriffe: "Zusammenveranlagung im Trennungsjahr".

            Möglicherweise könnte es Probleme geben, wenn Einkommensteuervorauszahlungen geleistet wurden. Wenn das Finanzamt im Vorfeld nichts von einer Trennung wusste, ist davon auszugehen, dass die Vorauszahlung für BEIDE gezahlt worden ist. Beantragt die Ehefrau dann beim Finanzamt eine Aufteilung vom Guthaben, kann sie womöglich die Hälfte dieser Vorauszahlungen abschöpfen - unabhängig von der Tatsache, dass sie keine Einkünfte hat und die Zahlung vom Ehemann geleistet wurde.

            Liegen nur Lohneinkünfte und Kapitaleinkünfte mit Steuerabzug vor, die auf den Namen des Ehemanns laufen, sind die auch nur dem Ehemann zuzuordnen.

            Zustellung des Bescheides: Einen Anspruch auf Zustellung haben beide Eheleute.
            Durch eine Eintragung auf der ersten Seite der Steuererklärung
            "Der Steuerbescheid soll nicht mir/uns zugesandt werden, sondern:"
            kann man gemeinsam einen Empfänger (z.B. nur den Ehemann) bestimmen.


            Unterhaltsleistungen / getrennte Veranlagung:
            Der Zahlende kann die Beträge als Sonderausgaben geltend machen.
            Der Empfänger muss die Beträge als Einnahmen bei sich besteuern lassen.

            Im Trennungsjahr (6 x 1.300 €) liegt die Summe von 7.800 € unter dem Grundfreibetrag. Die Ehefrau muss mangels eigener Einkünfte keine Steuer darauf zahlen.
            Für 2010 kann die Ehefrau die Zustimmung wohl eher nicht verweigern.

            Ab 2011 (Grundfreibetrag... 8004 € ?) ist das unter Umständen anders. Bei einer fairen Regelung verpflichtet sich der Zahlende, die Steuer der Ehefrau zu übernehmen. Schließlich bekommt er MEHR Steuererstattung durch den Abzug bei seiner eigenen Steuererklärung heraus als Steuer bei der Ehefrau anfällt.

            Auch hier womöglich ein Pferdefuß: Geht die Ehefrau zum Steuerberater um sich die zwei Zahlen auf die Formulare eintragen und sich beraten zu lassen, darf auch dafür der Ehemann bezahlen.

            Finanziell gesehen wird sich eine der beiden Möglichkeiten IMMER rechnen.

            Einfach mit Elster-Formular die Erklärung erstellen und
            - Eheleute eintragen bzw.
            - Nur Ehemann + 7.800 € Unterhaltsleistungen eintragen.

            Die Steuerberechnung dürfte dann zeigen, was voraussichtlich zu erwarten ist.

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              #7
              AW: Frage zu Ehegatten-Unterhalt

              Hallo,

              erst mal Danke für Eure Tipps hier !
              Elster verwirrt mich. Bei einer Zusammenveranlagung muss ich trotzdem den Unterhalt angeben da ich das Feld dauerhaft getrennt lebend ausgefüllt habe. Der Betrag taucht dann später auch vollständig in der Berechnung auf und ich bekomm einiges zurück.
              Das komische ist wenn ich eine Einzelveranlagung mache muss ich die Anlage für den Unterhalt ausfüllen und dann muss ich laut Elster draufzahlen .. ich gaub ich muss doch zum Steuerberater

              Schönes Wochenende

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