Guten Abend,
jemand bekommt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber DREI Familien-Heimfahrten mit 0,30 Euro/km (echte Kilometer, also nicht nur einfache Fahrt) steuerfrei erstattet (in Nebenabsprache zum Arbeitsvertrag so vereinbart). Er fährt aber tatsächlich VIER Mal pro Monat nach Hause (einfache Strecke=225 km) , möchte also die 4. Heimfahrt mit 0,30 Euro/km (einfache Strecke) steuerlich geltend machen.
Meine Frage nun:
Wie soll er das in Anlage N ausfüllen?
In meinem Beispiel würde folgendes eingetragen werden:
Zeile 66: 225 km x 48 jährliche Heimfahrten = 3.240 Euro
=> Zeile 78: 3.240 Euro
Zeile 79: 4.860 Euro (225 km x 2 x 36 Mal x 0,30 Euro)
Meines Erachtens würde das Finanzamt jetzt folgern, dass der AG einen höheren Betrag steuerfrei ersetzt, als über die Werbungskosten absetzbar wären. Somit wäre die vierte monatliche Heimfahrt NICHT steuerlich absetzbar, obwohl diese ja nicht vom AG steuerfrei ersetzt wird.
Mache ich hier einen Denkfehler oder bleibt der Arbeitnehmer tatsächlich auf der 4. Heimfahrt sitzen? (Vernachlässigen wir mal die Tatsache, dass sich der AG schon sehr großzügig zeigt!)
Gruß Ingo
jemand bekommt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber DREI Familien-Heimfahrten mit 0,30 Euro/km (echte Kilometer, also nicht nur einfache Fahrt) steuerfrei erstattet (in Nebenabsprache zum Arbeitsvertrag so vereinbart). Er fährt aber tatsächlich VIER Mal pro Monat nach Hause (einfache Strecke=225 km) , möchte also die 4. Heimfahrt mit 0,30 Euro/km (einfache Strecke) steuerlich geltend machen.
Meine Frage nun:
Wie soll er das in Anlage N ausfüllen?
In meinem Beispiel würde folgendes eingetragen werden:
Zeile 66: 225 km x 48 jährliche Heimfahrten = 3.240 Euro
=> Zeile 78: 3.240 Euro
Zeile 79: 4.860 Euro (225 km x 2 x 36 Mal x 0,30 Euro)
Meines Erachtens würde das Finanzamt jetzt folgern, dass der AG einen höheren Betrag steuerfrei ersetzt, als über die Werbungskosten absetzbar wären. Somit wäre die vierte monatliche Heimfahrt NICHT steuerlich absetzbar, obwohl diese ja nicht vom AG steuerfrei ersetzt wird.
Mache ich hier einen Denkfehler oder bleibt der Arbeitnehmer tatsächlich auf der 4. Heimfahrt sitzen? (Vernachlässigen wir mal die Tatsache, dass sich der AG schon sehr großzügig zeigt!)
Gruß Ingo
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